5. Einige Zivilgesetzbücher (nachstehend “CC” genannt), die Bestimmungen über Vertragsstrafen enthalten, verwenden diese Funktion tatsächlich, um sie zu definieren, siehe z. B. Argentinien Art. 652 CC; Weißrussland Kunst. 310 CC; Brasilien Kunst. 409 CC; Chile Kunst. 652 CC; Kolumbien Art. 1592 CC; El Salvador Kunst. 1406 CC; Ecuador Kunst. 1578; Frankreich Art.
6 1226 CC; Litauen Art. 1 6.71(2) CC; Luxemburg Art. 1226 CC; Rumänien Art. 6 Abs. 1 1066 CC; Uruguay Art. 1363; Venezuela Kunst. 1.257 CC; Vietnam Kunst. 377 CC.
Siehe auch Kunst. 2005 des Louisiana Civil Code: “Diese Bestimmung führt zu einer sekundären Verpflichtung zur Durchsetzung des Hauptgesetzbuches”. Es wird zunehmend akzeptiert, dass das Schadensersatzrecht das Interesse an der Erfüllung der geschuldeten vertraglichen Verpflichtungen und nicht nur die wirtschaftliche Bilanz schützt. Diese Ausgabe wurde in jüngster Zeit unter der Überschrift “Grundsatz des wirtschaftlichen Nutzens gegen Leistungsgrundsatz” aufmerksam gemacht. [41] Insbesondere die englische Rechtsprechung war wiederholt an dieser Entwicklung beteiligt. Jarvis v. Swan Tours,[42] Ruxley Electronics and Construction Ltd. v.
Forsyth,[43] Farley v. Skinner [44] und — die meisten [Seite 225] insbesondere — Attorney General v. Blake [45] haben diejenigen unterstützt, die das “Leistungsprinzip” befürworten. – Ein Ausgleichsanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber den Vertrag gekündigt hat und der Bevollmächtigte durch Fehlverhalten hinreichende Begründung für eine vorzeitige Vertragsbeendigung gegeben hat (Art. 89b Abs. 3 Nr. 2 HGB). Ein hinreichender Grund könnte sich aus verschiedenen Vertragsverletzungen ergeben, die der Vertreter begangen hat, wie z. B. unrechtmäßiger Wettbewerb oder andere schwerwiegende Vertragsverletzungen. Die wirtschaftlichen Ähnlichkeiten zwischen dem englischen Recht und diesen letztgenannten Zivilrechtssystemen ergeben sich aus der Tatsache, dass Schadensersatz im Allgemeinen so verstanden wird, dass die Position der geschädigten Partei der Position gleichgültig gegenübergestanden werden muss, in der sie sich beanstandet hätte, wenn kein Verstoß eingetreten wäre.
Dann ist es zunächst der Wert der spezifischen Leistung, der kompensiert werden muss. In Bezug auf entgangenen Gewinn kann das englische Recht die Durchsetzung der Klausel in soweit gewähren, in dem gewinnbringende Verluste enthalten sind, soweit sie in den Begriff des “tatsächlichen Verlustes” aufgenommen werden. In diesen zivilrechtlichen Rechtsordnungen, die den festen Betrag auf den Wert der Hauptverpflichtung beschränken, kann dieses Ergebnis entweder durch Gewährung einer zusätzlichen Schadensersatzforderung[34] oder durch die Annahme des Begriffs des Werts der Hauptverpflichtung zur Einbeziehung des entgangenen Gewinns erreicht werden. Verträge, die gegen das Kartellrecht verstoßen, können zur Unwirksamkeit von Teilen des Vertrages oder der gesamten Vereinbarung führen. Insbesondere bei Vertriebsvereinbarungen und Handelsabkommen (z. B. Erstausrüstungsherstellervereinbarungen, Werkzeug- oder Rahmenvereinbarungen), die Ausschließlichkeitskaufverpflichtungen, Ausschließlichkeitsrechte, selektive Vertriebs- oder Wettbewerbsverbotsklauseln enthalten, müssen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union von den Parteien beachtet werden. – die Erfüllung des Vertragsverhältnisses, das er im Falle des Fortbestehens des Vertragsverhältnisses aufgrund bereits unterzeichneter oder künftiger Verträge mit von ihm erworbenen Kunden abgeschlossenen Kunden gehabt hätte (Art. 89b Abs. 1 HGB Nr.2) und gelten besondere Regeln für die Beendigung eines Liefervertrages, der gesetzlich in einen Vertrag aufgenommen wird? Können diese Bedingungen durch die Aufnahme einer geeigneten Sprache in den Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden? Der Schadensersatzanspruch für den Handelsvertreter entsteht mit der Kündigung des Agenturvertrags. Mögliche Gründe für die Kündigung sind eine zeitliche Begrenzung des Vertrages oder die Kündigung des Vertrages durch eine der Parteien.