Tarifverträge in Deutschland sind rechtsverbindlich, und das wird von der Bevölkerung akzeptiert, und es löst keine Beunruhigung aus. [2] [fehlgeschlagene Überprüfung] Während es im Vereinigten Königreich in den Arbeitsbeziehungen eine “sie und wir”-Haltung gab (und wahrscheinlich auch immer noch ist), ist die Situation im Nachkriegsdeutschland und in einigen anderen nordeuropäischen Ländern ganz anders. In Deutschland herrscht ein viel größerer Geist der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern. Seit über 50 Jahren sind deutsche Arbeitnehmer per Gesetz in den Vorständen vertreten. [3] Gemeinsam gelten Management und Arbeitnehmer als “Sozialpartner”. [4] Anteil der Tarifbeschäftigten: 2018 finden in der Regel Verhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden statt. Die Vereinbarungen sind für Gewerkschaftsmitglieder (in der Regel für alle Arbeitnehmer) und die Mitglieder der Arbeitgeberorganisationen, die sie unterzeichnen, rechtsverbindlich. Das deutsche Tarifsystem ist unter Druck geraten, da die Abdeckung von Tarifverträgen auf Branchenebene gesunken ist. Die IAB-Zahlen zeigen, dass der Anteil aller Arbeitnehmer in Westdeutschland, die von Branchenvereinbarungen betroffen sind, von 70 % im Jahr 1996 auf 49 % im Jahr 2018 gesunken ist. Betrachtet man nur den privaten Sektor, so sank der Prozentsatz von 66 % auf 44 %. In Ostdeutschland ist die Situation im gleichen Zeitraum erheblich schlechter, von 56 % auf 35 % für alle Beschäftigten und von 48 % auf 28 % für die Beschäftigten im privaten Sektor.
[6] Es wurde argumentiert, dass kleine Gewerkschaften in den letzten Jahren einen unverhältnismäßighohen Einfluss gewonnen haben. Diese Entwicklung wird als direkte Folge der Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2010 gesehen, mit denen das seit über 60 Jahren bestehende Prinzip der Tarifeinheit (Unitarian Bargaining) beendet wurde. Diese Urteile gaben kleinen Gewerkschaften mehr Rechte, das etablierte System anzufechten, das nur eine Vereinbarung für ein bestimmtes Unternehmen hatte. Mehrere DGB-Gewerkschaften befürchteten, dass Berufsgruppen, die am meisten von Streiks profitieren würden, das Solidaritätsprinzip aufgeben könnten. Die Arbeitgeber ihrerseits befürchteten, dass die Unternehmen mit permanenten Turbulenzen konfrontiert würden, da einzelne Tarifverträge ständig auslaufen könnten.