S. 67. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, während seines Arbeitslebens einmalig einen vollen Monat seines bezahlten Urlaubs oder einen Monat unbezahlten Urlaubs zu nehmen, um die Pilgerfahrt nach Mekka durchzuführen. Hinweis. Führt tarifliche Vereinbarung zum Abschluss eines Tarifvertrags, so wird der Vertragstext in drei Exemplaren abgefasst und von beiden Parteien unterzeichnet. Zwei Kopien des Vertrags werden von den Parteien, die den Tarifvertrag abgeschlossen haben, aufbewahrt, und die dritte Abschrift wird dem Ministerium für Arbeit und Soziales gegen Eingang zur Untersuchung und Bestätigung innerhalb von drei Tagen nach Abschluss des Vertrags übermittelt. Anmerkung 1. Nach Eingang einer Petition über eine Streitigkeit zwischen den gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, der Untersuchungskommission und der Streitbeilegungsstelle wird die Angelegenheit unverzüglich untersucht und ihre Stellungnahme abgegeben. In jedem Fall prüft die Streitbeilegungskommission die Angelegenheit innerhalb eines Monats nach Einreichung einer Petition. Hinweis. Solange der Fall des Arbeitnehmers anhängig ist und die zuständigen Behörden keine diesbezügliche Entscheidung getroffen haben, ist der Arbeitgeber verpflichtet, mindestens 50 % des Monatslohns des Arbeitnehmers an seine Familie zu zahlen, um seinen Bedarf zu decken.
Art. 150. Alle Arbeitgeber, die unter diesen Kodex fallen, weisen einen geeigneten Platz am Arbeitsplatz für die Durchführung von Gebeten ein. Während des Monats Ramadhan werden die Arbeitgeber zum Zwecke religiöser Riten und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Fastenarbeiter in Zusammenarbeit mit den islamischen Gesellschaften, den islamischen Betriebsräten und anderen gesetzlichen Vertretern der Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen und die Arbeitszeit so gestalten, dass die Arbeitszeit die Einhaltung des Fastens nicht behindert. Darüber hinaus sollten sie einen Teil der Arbeitszeit für Gebete, das Brechen des Fastens bei Sonnenuntergang und eine Mahlzeit im Morgengrauen vor Beginn des Fastens beiseite legen. S. 142. Führt ein Streit über einen Teil dieses Kodex, eine frühere Vereinbarung oder eine von den Parteien für den Abschluss eines neuen Vertrags beantragte Klausel zur Arbeitsniederlegung, während die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz anwesend sind, oder führt die Untersuchungskommission auf Antrag einer der Parteien oder der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen zu arbeitsniederlegen, so hat der Untersuchungsausschuss auf Antrag einer der Parteien oder der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen , den Streit unverzüglich zu untersuchen und dazu Stellung zu nehmen. S. 139. Ziel der Tarifverhandlungen ist es, berufliche und berufliche Probleme zu verhindern oder zu lösen oder die Arbeitsbedingungen oder das Wohlergehen der Arbeitnehmer zu verbessern.