Für Ihren studentischen Hilfsvertrag benötigen Sie folgende Formulare: Wenn Sie an der TUM im Rahmen eines Austauschprogramms studieren, dürfen Sie als studentische Hilfskraft arbeiten, wenn Ihr Einschreibungsnachweis auf “Austausch” (“Austausch”) hinweist. Sollten Sie Ihre Aufgaben als Assistent krankheitsbedingt nicht erfüllen können, müssen Sie Ihren Vorgesetzten unverzüglich informieren. Wenn Sie ein Stipendium erhalten, können Sie auch einen studentischen Hilfsvertrag abschließen. In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte die Regeln für Stipendien. Das Service Office ist immer auf der Suche nach Studenten, die uns bei verschiedenen Abteilungsveranstaltungen unterstützen können. Wenn Sie gerne Veranstaltungen organisieren und überwachen, melden Sie sich bitte beim Mathematics Infopoint. Bestimmungen des Arbeits- und Sicherheitsgesetzes über die Erbfolge befristeter Arbeitsverträge und die aufeinanderfolgende Amtszeit Die Bestimmungen über die Erbfolge befristeter Arbeitsverträge sind gesetzliche Bestimmungen, die regeln, wie viele befristete Arbeitsverträge vor Einem unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen werden können. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann sich aus den Bestimmungen über die Erbfolge befristeter Arbeitsverträge ergeben, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehrere befristete Arbeitsverträge abgeschlossen haben (maximal drei Arbeitsverträge), während die Zeit zwischen den Verträgen sechs Monate nicht überschritten hat und die Gesamtdauer dieser Arbeitsverträge nicht überschritten wurde. , einschließlich Intervallen, hat einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschritten. Nach 24 Monaten gilt der letzte Arbeitsvertrag als unbefristet abgeschlossen. Sollte der vorherige Vertrag vor mehr als 12 Monaten abgeschlossen haben, müssen Sie alle Unterlagen erneut einreichen.
Aus Gründen der sozialen Sicherheit und des Steuerrechts dürfen studierende Asisstanten keine Beschäftigung in einem Heimatbüro im Ausland aufnehmen. Der Vertrag kann erst abgeschlossen werden, wenn Sie wieder in Deutschland sind. Eingeschriebene Studierende ohne ersten Abschluss, die für einen Beruf qualifiziert sind, werden als studentische Hilfskraft (SHK) an der Universität zu Köln angestellt, um wissenschaftliche oder künstlerische Unterstützung zu leisten. Eine SHK-Beschäftigung muss von ihren Aufgaben bis zur Erfüllung naturwissenschaftlicher Aufgaben geleitet werden und dient der Unterstützung der wissenschaftlichen Arbeit von Hochschullehrern und Wiss-Mitarbeitern. Bitte reichen Sie alle Bewerbungsunterlagen rechtzeitig vor Vertragsbeginn, per Hand im Briefkasten oder per Post an Infopoint Mathematics (Raum MI 00.10.052) ein. Für nachfolgende studien- oder wissenschaftliche Assistentenverträge innerhalb von 12 Monaten (berechnet ab dem letzten Tag des vorherigen Vertrages) reichen Sie bitte so früh wie möglich folgende Unterlagen erneut ein: Wenn Sie nachweisen können, dass Sie einen Bachelor-Abschluss (oder einen vergleichbaren internationalen Abschluss) besitzen und einen weiteren Abschluss an einer deutschen Universität machen, werden Sie als studentischer Assistent mit Universitätsabschluss eingestuft. Die berufliche Rolle der studentischen Hilfskraft ist im Tarifvertrag für niederländische Universitäten gesondert aufgeführt und bezieht sich auf einen Studenten, der für wissenschaftliche Forschung und Bildung arbeitet.