Musterverträge zahnärztekammer berlin

July 31st, 2020

Für Ihre Sicherheit und für die besten Ergebnisse verwendet die INTERNATIONALE Krankenhaus- und Zahnklinik BERLIN-KLINIK moderne und schonende Methoden in allen zahnärztlichen Behandlungen wie Schlüssellochchirurgie, mikroskopische Chirurgie und alle minimalinvasiven High-End-Chirurgie- und Computerimplantologischen Techniken. Unser klinisches Hygienesystem und unsere computergesteuerte zertifizierte Sterilisationsabteilung gehören zu den am besten kontrollierten und modernsten in Europa. Als staatlich zugelassenes Krankenhaus stehen wir unter der Kontrolle staatlicher medizinischer Behörden. Berlin-KLINIK Internationale Krankenhaus- und Zahnklinik-Therapien, Techniken, Leistungen und Ergebnisse wurden national und international auf Kongressen der führenden deutschen und internationalen Zahnärzteverbände sowie Zahnärzten, Chirurgen und Ärzten aus verwandten Bereichen vorgestellt und diskutiert. Von der Dentalhygienikerin und ästhetischen Zahnheilkunde über die umfangreichste rekonstruktive Chirurgie unter Vollnarkose bis hin zu sofort belasteten Zahnimplantaten – wir sind in der Lage, alle Ihre Anforderungen mit herausragenden Qualifikationen zu erfüllen. Wir sind die international wissenschaftlich publizisten Experten auf unseren Gebieten. Unser Wissen und unsere Fähigkeiten für Ihre Sicherheit und Ihr Wohlbefinden. Die Zahl der Dentalhygieniker ist gering, etwas mehr als 600, aber es gibt über 15.000 spezialisierte Zahnstuhlassistenten, die eine erweiterte Ausbildung durchlaufen haben und eine supra-gingivare Skalierung durchführen. Die Gesamtzahl der Zahnarztassistenten (Zahnkrankenschwestern) wird auf 182.000,10 geschätzt, also mehr als zwei pro Zahnarzt. Das SHI ist regional organisiert und wurde 2014 von 131 verschiedenen Krankenkassen betrieben (1995 waren es 960). Darüber hinaus gibt es einige spezielle Versicherungsfonds für bestimmte Unternehmen oder Gilden sowie für bestimmte Personengruppen (z.

B. Landwirte). Mit geringfügigen Ausnahmen bieten alle Fonds ähnliche Vorteile. Die Leistungen werden auf vertraglicher Basis erbracht. Auf nationaler Ebene wird die Lieferung der SHI-Oralmedizin organisiert und die Zahnarzthonorare werden vom Kassenzahnärztlichen Bundesverband (KZBV) ausgehandelt und örtlich von den Regionalen Zahnärztlichen Verbänden der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) in Partnerschaft mit den Krankenkassen organisiert. Die regionalen Verbände der SHI-Zahnärzte müssen die Gesundheitsleistungen erbringen, die gesetzlich und vertraglich mit den Krankenkassen festgelegt sind. Dabei garantieren die Regionalverbände den Krankenkassen und der versicherten Bevölkerung, dass diese Leistungen alle gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen erfüllen. Aufgrund ihrer Aufsichts- und Regulierungsfunktion wurden die Regionalverbände als selbstverwaltete, quasi-öffentliche Körperschaften gegründet. Wie in anderen Ländern muss mit gut funktionierenden Oral-Gesundheitssystemen mehr Gewicht auf ältere Menschen und Gruppen spezieller Bedürfnisse gelegt werden. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, haben der Bundesverband der Zahnärzte der gesetzlichen Krankenversicherung, die Deutsche Zahnärztekammer und der Deutsche Verband Der Geriatrischen Zahnheilkunde 2010 einen Vorschlag mit dem Titel Mundgesundheit trotz Behinderung und Alter mit dem Ziel erarbeitet, die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen und Behinderten auf Bevölkerungsebene zu verbessern. Anfang 2012 wurde ein Gesetz verabschiedet, das als erster Schritt zur Umsetzung dieses Konzepts angesehen werden kann.

Ein neuer Posten “Gebühren für den Besuch unbeweglicher Patienten” wurde in die Höhe der Gebühren der öffentlichen Krankenfonds aufgenommen. Darüber hinaus wird eine neue Verordnung zur Regelung der Lizenzen für die Ausübung der Zahnmedizin entwickelt, in der die ersten zwei Jahre nach der Graduierung fast identisch mit denen in der Medizin und dem medizinischen Lizenzgesetz sein werden. Diese nähere Ausrichtung auf die Medizin ist sinnvoll, da hier mehr Patienten mit Multimorbiditäten sind und sie einen Bedarf an zahnärztlicher Behandlung in der allgemeinen Zahnarztpraxis haben werden und die Zusammenarbeit mit Ärzten in Zukunft häufiger sein wird. Seit 2004 ist die Zahnärzteberufstätige gesetzlich verpflichtet, ein internes Qualitätsmanagement ihrer Praxen sowie ein externes interdisziplinäres Qualitätsmanagement durchzuführen.

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