Meine Fragen sind unten: 1. Hoffentlich müsste ich es nicht, aber werde ich für ALG1 in Frage kommen? und bis wann? 2. Würden Sie empfehlen, eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten, um gegebenenfalls meine vertraglichen Rechte zu kennen/in Anspruch zu nehmen? (wahrscheinlich ein separater Beitrag/Thema) Obwohl die bloße Exposition gegenüber der Durchsetzung von US-Sanktionen keine stichhaltigen Gründe für die Kündigung eines Vertrags bietet, kann ein triftbarer Grund vorliegen, wenn die Vertragserfüllung aufgrund der US-Sanktionen praktisch nicht durchführbar geworden ist. In diesem Fall kann der Beklagte nämlich höhere Gewalt oder einen dringenden Kündigungsgrund geltend machen, sofern die Undurchführbarkeit dem Kläger in keiner Weise zugerechnet werden kann. In einem kürzlich in Deutschland entschiedenen Fall weigerte sich das Gericht, dem Beklagten, einer Sparkasse, die Führung des Sparkontos des Klägers zu unterordnen. Die Beklagte machte erfolgreich geltend, dass sie das Sparkonto des Klägers nicht aufrechterhalten könne, da ihre Korrespondenzbanken, die zur Erbringen ihrer Dienstleistungen erforderlich seien, aus Gründen der Belastung durch US-Sanktionen nicht mit ihr zusammenarbeiten könnten. Ihre Kündigungsfrist sollte in Ihren Vertrag aufgenommen werden. Der Fall Exact zeigt auch, dass die Aufdeckung von US-Sanktionen nicht automatisch einem dringenden Grund für die Kündigung eines Vertrags gleichkommt. Nach Ansicht des Gerichts kann ein Fortleistungsvertrag, der keine Kündigungsklausel vorsieht, wie exacts Vertriebsvertrag mit PAM, grundsätzlich gekündigt werden. Die Erfordernisse der Angemessenheit und Fairness in Bezug auf den Inhalt des Vertrages und die Umstände des Falles können jedoch dazu führen, dass eine Kündigung des Vertrages nur aus hinreichend dringenden Gründen oder nach Beachtung einer angemessenen Kündigungsfrist möglich ist oder mit einem Schadensersatzangebot einhergeht. Die Aufdeckung von US-Sanktionen sei kein so dringender Grund, befand das Gericht. Der Arbeitgeber kann auf die Verletzung vertraglicher Pflichten eines Arbeitnehmers mit einer verhaltensbedingten Kündigung reagieren.
Im Allgemeinen erfordert dies eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Das deutsche Gesetz schreibt vor, dass ein Arbeitnehmer mindestens eine Vorwarnung erhält. Eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Herabsende eines Abmahnungshinweises ist ungültig. Es ist daher ratsam, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um die Verstöße des einzelnen Mitarbeiters dokumentieren zu lassen, und mit der Personalabteilung oder dem Management zu besprechen, ob in jedem Einzelfall ein Warnhinweis ausgestellt werden sollte. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit meinem aktuellen Arbeitgeber und möchte ihn kündigen. Jetzt mehr als ein Jahr hier gewesen, hat Bewährung bestanden. Nur wenn die Erfüllung aus dem entsprechenden Vertrag aus einem nicht dem Unternehmen nicht zurechenbaren Grund praktisch nicht durchführbar geworden ist, kann es einen stichhaltigen Kündigungsgrund und eine strafrechtlich gültige Verteidigung geben. Es ist nicht ganz klar, ob Sie ein Auftragnehmer oder ein Mitarbeiter in diesem Unternehmen waren. Nein, er kann alG1 nicht beantragen. Aber die Bewerbung ist ohnehin nicht der erste Schritt, der erste Schritt ist die Registrierung bei der Agentur für Arbeit in deutscher Sprache, die “arbeitsuchend melden” ist.