Widerruf Muster bescheid

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Posted by admin | Posted in Uncategorized | Posted on 15-08-2020

(1) Inkonsistente Entscheidungen, die Gegenstand einer Petition sind. Zu den Entscheidungen, die Gegenstand einer Petition sein können, gehören: c) Veröffentlichung und öffentliche Stellungnahme. Nach Eingang einer ordnungsgemäß eingereichten Petition wird die Mitteilung im Bundesregister veröffentlicht, in der der Eingang der Petition angekündigt und die angeblich inkonsistenten Entscheidungen beschrieben werden. Öffentliche Kommentare zu der Petition sind für einen Zeitraum von fünfzehn (15) Tagen nach der Veröffentlichung zulässig. Die öffentliche Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Verfügung der Petition beschränkt sich auf die schriftlich eingereichte Stellungnahme, entweder mit der Petition oder als Antwort auf das Bundesregister, das um eine öffentliche Stellungnahme bittet. d) Begrenzung von Urteilen. Ein veröffentlichtes Urteil kann die Anwendung einer gerichtlichen Entscheidung auf den betreffenden Gegenstand im Rahmen eines Rechtsstreits oder auf einen Artikel einer bestimmten Klasse oder Art solcher Waren oder auf die besonderen Umstände oder Einträge beschränken, die Gegenstand des Rechtsstreits waren. (2) Einreichung von Entscheidungsschreiben an Die Außenstellen. Jede Person, die an einem Zollgeschäft beteiligt ist, für das ein verbindliches Zollklassifikationsschreiben (einschließlich der Voranmeldungsentscheidungen) gemäß diesem Teil ausgestellt wurde, stellt sicher, dass den Unterlagen, die bei der zuständigen Zollstelle im Zusammenhang mit diesem Geschäft eingereicht wurden, eine Kopie des Angefochtenens beigefügt ist, oder weist mit den für diese Transaktion eingereichten Informationen auf andere Weise darauf hin, dass eine Entscheidung eingegangen ist. Jede Person, die eine Entscheidung über die Tarifklassifikation der Waren erhält, muss diese Klassifizierung in den Dokumenten oder Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit einer späteren Eintragung dieser Ware eingereicht werden; geschieht dies nicht, kann zu einer Ablehnung der Einreise und zur Verhängung der gegebenenfalls angemessenen Sanktionen führen.

Eine nach Einreichung dieser Unterlagen oder Informationen erging entscheidunggemäße Entscheidung wird unverzüglich der zuständigen Außenstelle des Zolldienstes zur Kenntnis gebracht. v) Veröffentlichung einer Entscheidung im Bundesregister aufgrund einer Petition einer inländischen interessierten Partei gemäß 19 U.S.C. 1516 (siehe Teil 175 dieses Kapitels); Gegenstand eines Verjährungs- oder Widerrufsverfahrens ist das europäische Patent in der erteilten oder in der geänderten Fassung im Einspruchs- oder Verjährungsverfahren vor dem EPA. [16] [26] Daher kann ein europäisches Patent mehreren aufeinanderfolgenden Verjährungsverfahren unterliegen. [27] (f) Auswirkungen auf andere Verfahren. Die Einreichung einer Petition im Rahmen dieses Verfahrens hindert den Petenten oder eine andere dazu berechtigte Person nicht daran, einen Widerspruch oder eine inländische Interessierte Petition zu derselben Angelegenheit nach den Verfahren der Abschnitte 514, 515 und 516 des Zollgesetzes von 1930 in der geänderten Fassung und den Teilen 174 und 175 dieses Kapitels einzureichen. , sofern die darin festgelegten Anforderungen eingehalten werden. Die als Antwort auf die Petition ergangene Entscheidung kann jedoch als Grundlage für die Entscheidung über jeden so eingereichten Widerspruch oder als Informationsschreiben dienen, in dem die Position des CBP gemäß Teil A von Teil 175 dieses Kapitels dargelegt wird. Die Entscheidung, die als Antwort auf eine petition nach diesem Abschnitt eingereicht wurde, ist nicht selbst eine Entscheidung, die gemäß den Paragraphen 514-515 des Tarifgesetzes und Teil 174 dieses Kapitels zu protestieren ist. Um hingegen eine Entscheidung über die Zulässigkeit eines Verjährungsantrags zu treffen, prüft die Prüfungsabteilung, ob die beantragte Änderung der Ansprüche das Patent tatsächlich einschränkt oder “ob es dazu bestimmt ist, etwas anderes zu schützen”. [31] Ferner wird geprüft, ob die geänderten Ansprüche den Erfordernissen des Artikels 84 EPÜ (Klarheit, Prägnanz und Stützung der Ansprüche) und Artikel 123 (2) und (3) EPÜ entsprechen (die Änderungen können keinen Gegenstand hinzufügen, der über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinausgeht, und der Schutzumfang kann nach der Erteilung nicht erweitert werden).

[31] [32] Bei der Prüfung eines Verjährungsantrags “prüft das EPA nicht, ob der Polizeichef eine Schrotflintenbescheinigung widerrufen kann, wenn er davon überzeugt ist, dass dem Inhaber keine Schrotflinte ohne Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder den Frieden gestattet werden kann (Section 30(C)(1) Firearms Act 1968).

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