Posted by admin | Posted in Uncategorized | Posted on 10-07-2020
Ab 2017 sind Tarifverhandlungen und Betriebsratsabdeckung enden in der Kernzone des Systems der Arbeitsbeziehungen – große Fertigungsunternehmen – noch immer stark und im privaten Dienstleistungssektor deutlich schwächer. In Westdeutschland sind rund 41 % aller Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe tarifvertraglich betroffen und werden auch durch einen Betriebsrat vertreten – gegenüber nur 19 % aller westdeutschen Dienstleistungsbeschäftigten und nur 11 % aller Bauarbeiter (Daten aus dem Jahr 2016 – Kohaut/Ellguth 2017). Nach Artikel 4 des Tarifvertragsgesetzes bleiben Tarifverträge bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags gültig. Arbeitnehmer, die nach Beendigung des Tarifvertrags und vor der Beilegung eines neuen Tarifvertrags eingestellt wurden, fallen nicht unter den ausgelaufenen Tarifvertrag. Neue Verhandlungsrunden können beginnen, wenn ein Tarifvertrag ausgelaufen ist. Im Jahr 2018 liefen die Tarifverträge im Durchschnitt 26,5 Monate – die kürzeste Laufzeit war im Chemie- und Energiesektor (15 Monate), der längste im öffentlichen Sektor (30 Monate). In den Nachkriegsjahren gab der Gesetzgeber als Reaktion auf die NS-Vergangenheit den Behörden eine eher begrenzte Rolle in den Arbeitsbeziehungen. Das Tarifgesetz (TVG) von 1949 garantiert Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und einzelnen Arbeitgebern Autonomie in Tarifverhandlungen. Im Rechtsstreit entscheiden die Arbeitsgerichte über das Recht einer Organisation auf Abschluss eines Tarifvertrags und über die Gültigkeit eines Tarifvertrags.
Die Sozialpartner können den Arbeitsminister um eine Verlängerung des Abkommens ersuchen. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) enthält verschiedene alternative Formen der Streitbeilegung. Üblicherweise ist das Schlichtungsverfahren (Güteverhandlung). In diesem Fall einigen sich der Richter und die Konfliktparteien auf eine außergerichtliche Einigung. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, geht der Fall vor Gericht zurück. Die Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften hat die Rolle der außergerichtlichen Mediation gestärkt. Die Richter können einen Richter ernennen, der nicht in das Gerichtsverfahren für das Schlichtungsverfahren involviert ist (Güterichter); vorbehaltlich der Zustimmung der Konfliktparteien sind auch ein außergerichtlicher Mediator für die Vermittlung des Konflikts. Kann keine Einigung erzielt werden, so ist der Fall vom Arbeitsgericht zu entscheiden. Paragraf 9 des Grundgesetzes (Garantie der Vereinigungsfreiheit) gilt auch für Arbeitgeberorganisationen.
Wie bei den Gewerkschaften haben die Arbeitgeberorganisationen das Recht, Tarifverhandlungen zu führen, wenn sie von ihren Mitgliedern dazu betraut werden und tariflich als gesetzliche Aufgabe bezeichnet wird (Abschnitt 2 des Tarifgesetzes). Es gibt keine weiteren gesetzlichen Regelungen, die Kriterien für die Repräsentativität oder eine gesetzliche Verbandspflicht definieren. Tarifverträge sind naturgemäß dazu gedacht, den Industriellenfrieden zu gewährleisten, und enthalten eine Verpflichtung, den Frieden während der Gültigkeit des Abkommens zu halten. Tarifpartner schließen in der Regel eine relative Verpflichtung ab, was bedeutet, dass Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden können, um eine neue Vereinbarung zu erzielen. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält eine absolute Friedenspflicht, d.h. Betriebsräte dürfen nicht selbst und außerhalb von Tarifverhandlungen streiken. Solche Tarifverträge legen die Mindeststandards fest, die für die wesentlichen Beschäftigungs- und Einkommensbedingungen gelten. Dazu gehören insbesondere: Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind in Betrieben mit fünf oder mehr Beschäftigten alle Arbeitnehmer (mit Ausnahme der leitenden Angestellten) berechtigt, an Betriebsratswahlen teilzunehmen oder Betriebsratsmitglieder zu werden. Dazu müssen sie kein Gewerkschaftsmitglied sein. Während der Betriebsrat Über mitbestimmungsrechte sowie Mitberatungs- und Informationsrechte in Sozialen und Gesundheits- und Sicherheitsfragen hat, erstrecken sich diese Rechte nicht auf Tarifverträge (es sei denn, die Vereinbarung erlaubt es dem Betriebsrat ausdrücklich, sich mit solchen Themen zu befassen).