Zum Beispiel, wenn Ihr Unternehmen einer Arbeitgeberorganisation beitritt, die einen Tarifvertrag mit einer Arbeitnehmervereinigung/einer Gewerkschaft abgeschlossen hat. Der Erziehungsurlaub für Kinder unterliegt dem Gesetz über die Zahlung des Erziehungsgeldes für Kinder und des Erziehungsurlaubs. Der Anspruch auf einen solchen Urlaub kann sowohl von weiblichen als auch von männlichen Arbeitnehmern geltend gemacht werden, ist aber unzulässig, solange das Berufsverbot nach dem Mutterschutzgesetz gilt. Während des Erziehungsurlaubs werden die im Arbeitsvertrag vorgesehenen gegenseitigen Pflichten ausgesetzt (Urteil des Bundesarbeitsgerichts). Dieser Urlaub wird ohne Bezahlung gewährt und endet, wenn das Kind 4 Jahre alt wird (S. 15). Die gesetzliche Verhandlungsfähigkeit liegt einerseits den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden sowie dem einzelnen Arbeitgeber andererseits (Art. 2 Abs. 1). Tatsächlich finden Tarifverhandlungen meist auf Branchenebene statt, obwohl die Gewerkschaften in einigen Fällen auch mit dem einzelnen Arbeitgeber verhandeln können, sofern dies durch ihre Verfassungen zulässig ist. Ein Verbot der Arbeitgeberorganisation gegen einzelne Tarifverhandlungen seiner Mitglieder hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Tarifvertrags, sondern führt zur Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers.
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungs- und Mitbestimmungsrecht. Das Mitbestimmungsrecht umfasst das Recht, informiert zu werden und Empfehlungen abzugeben. Das Mitbestimmungsrecht ist bei weitem von noch mehr praktischer Bedeutung, da es die Möglichkeit mit sich bringt, eine Entscheidung des Arbeitgebers zu blockieren, die von der Zustimmung des Betriebsrats abhängt. Sie umfasst Themen wie Arbeitsregeln, Arbeitszeit einschließlich Überstunden und Urlaubspläne, Lohnmethoden, Einführung und Verwendung technischer Vorrichtungen zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Mitarbeiter, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz, Nebenleistungen sowie die Bereitstellung und Rücknahme von unternehmenseigenen Wohnungen. Die Löhne dürfen jedoch niemals auf Betriebsebene festgelegt werden (Abs. 87 Abs. 1 und 77 Abs. 3).
Ein Streik kann ausschließlich von einer Gewerkschaft ausgerufen werden. Es kann nur als letztes Mittel verwendet werden, wenn andere Mittel zur Erzielung einer Einigung, insbesondere das Schiedsverfahren, erschöpft sind (Grundsatz der Vergänglichkeit). Die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände haben sich größtenteils freiwillig auf die Pflicht geeinigt, vor einem Arbeitskampf verfahren zu sein, auch wenn es kein obligatorisches staatliches Schiedsverfahren gibt. Für ein solches Verfahren wird eine neutrale Person ernannt, die mit der Harmonisierung der umstrittenen Forderungen betraut ist. In Deutschland können Löhne und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer entweder einzeln mit jedem Unternehmen vereinbart, aber auch kollektiv für die gesamte Branche ausgehandelt werden. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet zwischen einer ordentlichen Kündigung (mit Kündigung), bei der das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet wird (Art. 622 BGB) und außerordentlicher Kündigung (ohne Vorankündigung). Bei der letztgenannten Art der Kündigung hat die Mitteilung Auswirkungen auf die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (S.