Wenn die Zuordnung keine Gegenleistung enthält, wird die Gültigkeit der Zuordnung nicht negatieren. Dies liegt daran, dass es sich bei einer Abtretung um eine Übertragung eines Rechts und nicht um einen Vertrag handelt. Bei der Ausarbeitung solcher Verträge müssen Sie sicherstellen, dass der Vertrag klar die Absicht klar formuliert, nämlich: 5. A, der Entwickler eines Einkaufszentrums, schließt einen Vertrag mit B, einer Sicherheitsfirma, um Sicherheit in der Mall zu bieten. Sowohl A als auch B wissen, dass die Geschäfte von Mietern von A betrieben werden. Diesen Mietern wird gesagt, dass eine der Hauptattraktionen des Einkaufszentrums die hohe Sicherheit von B sein wird. Es ist eine Klausel zwischen A und B, dass alle Mitarbeiter von B, die im Einkaufszentrum arbeiten, Ex-Polizisten sind, die persönlich vom B-Geschäftsführer ausgewählt werden. Tatsächlich wird die Auswahl an eine Beratungsfirma delegiert, die viele ungeeignete Personen rekrutiert. Es gibt viele Diebstähle in den Geschäften.
Mieter, die Verluste erleiden, haben vertragliche Ansprüche gegen B. Damit ein Drittbegünstigter Rechte aus dem Vertrag hat, muss er ein beabsichtigter Begünstigter sein, im Gegensatz zu einem Nebenbegünstigten. Der Dritte muss geltend machen und nachweisen, dass er tatsächlich ein beabsichtigter Begünstigter war. Damit Rechte Dritter in Kraft treten können, müssen bestimmte vertragliche Kriterien erfüllt sein, um einen Nutzen zu zeigen: Aus der Regelung dieses Artikels ergibt sich, dass eine ausdrückliche Erklärung, dass die Parteien nicht beabsichtigen, Rechte an einem Dritten zu schaffen, wirksam wird. Daraus folgt auch, dass der Verheißungsempfänger und die Zusagen über weitreichende Befugnisse verfügen, um die zugunsten des Begünstigten geschaffenen Rechte zu gestalten. In diesem Zusammenhang sollte das Wort “Rechte” liberal ausgelegt werden. Grundsätzlich wird ein Drittbegünstigter über die gesamte Palette vertraglicher Rechtsbehelfe verfügen, einschließlich des Anspruchs auf Leistung und Schadensersatz. Da der Verpromisglich alle Abwehrkräfte geltend machen kann, die gegen den Versprechenden geltend gemacht werden könnten, haftet der Begünstigte auch für Gegenansprüche auf den Vertrag, die der Promisor gegen den Versprechenden geltend machen könnte. Diese Haftung darf niemals den Betrag übersteigen, den der Verpromistor im Rahmen des Vertrages schuldet. Mit anderen Worten, wenn der Verpromistor Geld durch den Versprechenschuldeten schuldet, kann jede Zugableistung an den Dritten für die Nichterfüllung des Promisors um den so geschuldeten Betrag verringert werden. Wenn der Verpromisstor mehr als den Wert des Vertrags schuldet, wird die Einziehung des Begünstigten auf nichts reduziert (aber der Dritte kann niemals dazu gebracht werden, eine tatsächliche Schuld zu übernehmen). Ein Beispiel für einen Drittbegünstigtenvertrag ist ein Vertrag mit einer Lebensversicherungsgesellschaft.
Mit einem Vertrag hat die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten zugesagt, dass die Versicherungsgesellschaft den Begünstigten bezahlt. Am Beispiel des Lebensversicherungsvertrags haben Sie eine Police und Ihr Ehepartner ist der Begünstigte. Sie sterben, was dazu führt, dass Ihr Ehepartner Erlöse aus der Police erhält. Wird ein Vertrag zugunsten eines Dritten durch die Nichterfüllung des Verpromisstors verletzt, kann der Begünstigte den Verpromistor auf die Verletzung verklagen, so wie jede Vertragspartei den anderen verklagen kann. Da die Rechte des Dritten durch den zwischen dem Verheißungsempfänger und dem Verheißungsempfänger geschaffenen Vertrag definiert sind, kann der Verpromisglich gegen den Begünstigten alle Gegenwehrgegen den Vertrag geltend machen, die gegen den Verheißungsempfänger geltend gemacht werden könnte.