In der Pilotvereinbarung in der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg wurde in vier Hauptbereichen eine Einigung erzielt. IndustriAll Europe begrüßt den am 6. Februar zwischen der IG Metall und Südwestmetall unterzeichneten Tarifvertrag. Das Abkommen steht an der Spitze der Tarifverhandlungen und ist ein positives Beispiel für die Sozialpartner nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Am 19. Mai 2012 haben der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie in Baden-Württemberg, Südwestmetall und die IG Metall in ihren jüngsten Verhandlungen einen Kompromiss erzielt. Die getroffene Vereinbarung dient auch als Pilotprojekt für andere Gebiete des Landes, wobei Bayern, Nordrhein-Westfalen und andere Regionen ihre Bedingungen übernehmen. In den fünf Verhandlungsrunden organisierte die IG Metall Warnstreiks mit rund 800.000 Beschäftigten. Insgesamt betreffen die neuen Vereinbarungen rund 3,3 Millionen Beschäftigte in der Branche. Während der Einsatz von Leiharbeitnehmern beispielsweise durch einen Betriebsvertrag eingeschränkt werden kann, können andere Flexibilisierungsmaßnahmen bei der Vergütung eingeführt werden, wie die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden für einen begrenzten höheren Anteil der Arbeitnehmer. Wenn Leiharbeitnehmer nicht die gleichen Löhne und Arbeitsbedingungen wie Dauerbeschäftigte genießen, kann der Betriebsrat dagegen einwenden, dass sie in Zukunft eingesetzt werden. Nur wenige Tage später wurde auch ein weiterer Tarifvertrag unterzeichnet, diesmal für Leiharbeitnehmer in der Branche. Die neue Vereinbarung tritt am 1.
November 2012 in Kraft und läuft bis 2017. Es soll auch als Pilotvereinbarung für andere Sektoren dienen. So haben die VGZ und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) im Juni 2012 eine ähnliche Vereinbarung für Leiharbeitnehmer in Chemieunternehmen geschlossen. Die Chemische Vereinbarung hat die gleiche Laufzeit wie die in der Metallindustrie und Ergänzungen werden auch in fünf Schritten bezahlt werden. Die Skala reicht jedoch von 15 % bis 50 % für die Gehaltsstufen 1 und 2 und von 10 % bis 35 % für die Gehaltsstufen 3 bis 5. Der Tarifvertrag sieht vor, dass Unternehmen, die gezwungen sind, von diesen Optionen abzuweichen, abweichen. Befindet sich ein Unternehmen in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten, soweit sein Beschäftigungsniveau beeinträchtigt wird, ist es nicht verpflichtet, diese Klauseln für Lehrlinge einzuhalten.