Rahmenvertrag schweiz eu
August 1st, 2020 by admin

Der interne Konsultationsprozess hat gezeigt, dass die derzeitige Fassung der Rahmenvereinbarung keine breite Unterstützung findet. Besonders kritisiert wird die Aufweichung des Lohnschutzes, staatliche Subventionen und Unklarheiten in Bezug auf die EU-Bürgerschaftsrichtlinie, die zusätzliche Ansprüche für EU-Bürger im Bereich Sozialhilfe und Familienzusammenführung schafft. Ein weiteres höchst umstrittenes Thema ist das Streitbeilegungsverfahren, mit dem Streitigkeiten zwischen EU-Recht und Schweizerischem Recht beigelegt werden sollen, und die dynamische Verabschiedung des Gesetzes, das die Schweiz verpflichtet, laufend neues EU-Recht zu verabschieden. Im Gegensatz zu dem, was die Gegner des Abkommens behaupten, handelt es sich jedoch nicht um eine automatische Verabschiedung des EU-Rechts, da die Schweiz über jede Annahme des EU-Rechts im geplanten Mechanismus zur Rechtsentwicklung und die immer beachteten verfassungsmäßigen Rechte gesondert entscheiden kann – die Referendumsoption bleibt somit vollständig erhalten. Das Rahmenabkommen zielt darauf ab, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU weiter zu formalisieren. Sie würde bestehende Abkommen über den freien Personenverkehr, die gegenseitige Anerkennung von Industrienormen, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Luftverkehr und Landverkehr sowie die Gleichwertigkeit des Schweizer Finanzdienstleistungssektors umfassen. Darüber hinaus soll die Schweizer Vorschriften in diesen Bereichen automatisch aktualisiert werden, um sie mit den EU-Vorschriften in Einklang zu bringen und gleichzeitig dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Mitspracherecht bei der Auslegung des Rechts zu geben. Die laufenden Gespräche, um sich darauf zu einigen, begannen 2014. Das Rahmenabkommen als Eckpfeiler der Beziehungen zur EU Es bleibt abzuwarten, wie sich die EU im kommenden Jahr unter der neuen EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen zum Rahmenabkommen positionieren wird. Im Jahr 2014 begannen beide Seiten mit den Verhandlungen über ein institutionelles Rahmenabkommen, um bestimmte bilaterale Abkommen – insbesondere die Abkommen über den Zugang zum Binnenmarkt – neu zu schließen. Das vorgeschlagene Abkommen wurde im Dezember 2018 vorgestellt. Es ist noch nicht klar, wie lange die Verhandlungen noch dauern werden. Vor der Abstimmung über die von der Schweizerischen Volkspartei im Mai 2020 ins Leben gerufene Initiative für moderate Zuwanderung (“Beschränkungsinitiative”) ist jedoch kaum nennenswerte Fortschritte in den Verhandlungen zu erwarten.

Die Annahme der Initiative würde zur Kündigung der Abkommen über den freien Personenverkehr führen, was eine Rahmenvereinbarung überflüssig machen würde (vgl. Blogartikel “Keine Beschränkung für Europäer”). Ein Scheitern der Vertragsverhandlungen hätte negative Folgen für die Schweiz und ein unkalkulierbares Risiko. Zum einen würde es unmöglich sein, weitere Marktzugangsabkommen mit der EU zu schließen, und zum anderen könnte sogar die Gefahr bestehen, dass die bestehenden Abkommen fallen gelassen oder ausgesetzt werden. Der Anwendungsbereich des Rahmenabkommens beschränkt sich auf die bestehenden fünf bilateralen Marktzugangsabkommen (freier Personenverkehr, Beseitigung technischer Handelshemmnisse, Landverkehr, Luftverkehr und Landwirtschaft) und auf alle künftigen Marktzugangsabkommen. Bis 2010 hatte die Schweiz rund 210 Handelsverträge mit der EU angehäuft. Nach den institutionellen Veränderungen in der EU – insbesondere in der Außenpolitik – und der zunehmenden Rolle des Präsidenten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates Herman Van Rompuy und der Schweizer Präsidentin Doris Leuthard äußerten sie den Wunsch, die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz mit einer einfacheren und saubereren Anwendung des EU-Rechts in der Schweiz “zurückzusetzen”. [10] Im Dezember 2012 erklärte der Rat der Europäischen Union, dass es keine weiteren Verträge zu Binnenmarktfragen geben wird, wenn sich die Schweiz und die EU nicht auf einen neuen Rechtsrahmen ähnlich dem EWR einigen, der die Schweiz unter anderem stärker an die sich entwickelnden EU-Rechtsvorschriften binden würde. [11] José Manuel Barroso, der Präsident der Europäischen Kommission, bekräftigte diese Position später.


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