Die Regeln des Tarifvertrags z.B. über Urlaub, Ermessensurlaub und das optionale Lohnkonto werden gestrafft, um eine bessere Angleichung an das neue Urlaubsgesetz zu gewährleisten, das am 1. September 2020 in Kraft tritt. “Diese Vermittlung ist das Ergebnis zäher Verhandlungen. Wir wurden von den Mitarbeitern mit hohen Erwartungen erfüllt. Wir haben jedoch darauf bestanden, die Wettbewerbsfähigkeit der dänischen Unternehmen nicht zu beeinträchtigen. Mit der heutigen Einigung bin ich zuversichtlich, dass wir den Grundstein für die Balance gelegt haben”, sagte der Generaldirektor von DI, Lars Sandahl Sérensen. “Die Vereinbarung sieht eine Erhöhung des Teils der Vergütung vor, der auf das fakultative Lohnkonto eingezahlt wird; Geld kann der Arbeitnehmer wählen, um direkt in Lohn-, Auszeit- oder Rentenbeiträge umzuwandeln. Auf der anderen Seite war es für uns sehr wichtig, den Nutzen und den Wert des Kontos hervorzuheben. Die Schlagworte sind ein bisschen mehr Sicherheit für die Arbeitnehmer – und ein bisschen mehr Flexibilität für die Arbeitgeber”, sagte der Generaldirektor von DI. “Der Tarifvertrag sieht eine bessere Rentenversicherung für junge Arbeitnehmer vor. Gleichzeitig können viele ältere Arbeitnehmer, die nach Erreichen des staatlichen Rentenalters in ihrem Arbeitsplatz bleiben, dafür entscheiden, dass ihre Rentenbeiträge stattdessen als Lohn ausgezahlt werden.
Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir uns auf eine Verbesserung der Weiterbildungsmöglichkeiten für entlassene Arbeitnehmer geeinigt haben. Natürlich ist es auch für uns als Arbeitgeber von großer Bedeutung, einen reibungslosen Wiederbeschäftigungsprozess für die Arbeitnehmer zu gewährleisten”, so Lars Sandahl Sérensen. Die für die Laufzeit des Tarifvertrags vereinbarte Erhöhung des fakultativen Lohnbeitrags um 3 Prozentpunkte kann als ordentlicher Teil des Lohnes ausgezahlt werden, wenn ein Arbeitnehmer ihn nicht anderweitig verwenden möchte. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch die Möglichkeit, vor Ort zu vereinbaren, dass ein größerer Teil des fakultativen Lohnkontos regelmäßig mit dem Lohn ausgezahlt wird. Gleichzeitig werden die Parteien gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um die Vorteile und den Wert des fakultativen Lohnkontos hervorzuheben und die Verwendung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu vereinfachen. Die Parteien werden gemeinsam das Kostenniveau der betrieblichen Altersversorgungssysteme in dem vom Tarifvertrag abgedeckten Bereich überwachen, um sicherzustellen, dass die Systeme wettbewerbsfähig sind. Der Arbeitsvertrag und der Tarifvertrag für Arbeitnehmer in der Industrie, die als wegweisende Tarifverträge im Bereich des Mindestlohns fungieren, betreffen mehr als 6.000 Unternehmen und 230.000 Beschäftigte. Ausbildung Die Ausbildung im dualen System, d. h.
der praktische Teil in der Arztpraxis (der zu vermittelnde Stoff der innerbetrieblichen Ausbildung ist im Ausbildungsplanrahmen geregelt) und die theoretische Ausbildung in der Berufsbildenden Schule. Der schulische Stoff ist im Rahmenlehrplan. Ausbildungsdauer Die reguläre Ausbildungszeit beträgt drei Jahre bei einer wöchentlichen Vollzeittätigkeit von 38,5 Stunden (inkl. Schulbesuch). Ausbildungsvergütung (ab 01.04.2019): 1. Ausbildungsjahr: 865,00 € 2. Ausbildungsjahr: 910,00 € 3. Ausbildungsjahr: 960,00 € Probezeit Die Probezeit beträgt vier Monate und kann nicht gekürzt werden. Wichtiger Hinweis! Die Probezeit höchstens 4 Monate. Es ist demnach nicht möglich, die Probezeit für Auszubildende zu verlängern. Ausbildungsnachweis / Berichtsheft: Während der gesamten Ausbildungszeit muss von den Auszubildenden einen Ausbildungsnachweis in Form eines Berichtsheftes geführt werden. Das Berichtsheft erhält die/der Ausbilder/in zusammen mit den eingetragenen Ausbildungsverträgen der Bezirksärztekammer Pfalz zugeschickt.
Über 300.000 Personen unterliegen den Bestimmungen der CBA zur Personalleasing, was sie zum grössten Tarifvertrag der Schweiz macht, und der Abschluss im Jahr 2012 war ein Meilenstein für die Zeiteinstellungsbranche.