Es handelte sich um eine autonome Vereinbarung, die von den Sozialpartnern selbst umgesetzt werden sollte, obwohl ursprünglich die Sozialpartner gewollt hatten, dass die Vereinbarung durch einen Ratsbeschluss umgesetzt wird, mit dem die Lizenz für alle Eisenbahnunternehmen gelten soll. In Deutschland enthalten der Tarifvertrag von 1994 und der Db-Konzernbetriebsvertrag von 2006 eine Vorschrift für Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Eisenbahnsektor. In diesem Rahmen initiierten der Arbeitgeberverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (Agv MoVe) und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ein Projekt (Quali X) für junge Eisenbahner. Die Arbeitgeberorganisationen in Dänemark, der Slowakei und im Vereinigten Königreich vertreten wie in Österreich sowohl die öffentlichen als auch die privaten Wirtschaftsbeteiligten, sind aber nicht an Tarifverhandlungen mit mehreren Arbeitgebern beteiligt. In Österreich schließen die Mehrarbeitgeber-Tarifverträge den Etablierten aus, obwohl die Mitgliedschaft in der Arbeitgeberorganisation obligatorisch ist und somit zu 100 % organisatorischer Absicherung, einschließlich der etablierten Gesellschaft, in Österreich und Ungarn, gilt, beide Vereinbarungen wurden bei den Verhandlungen über den Branchentarifvertrag berücksichtigt und traten 2004 in Kraft. In den Niederlanden wurde die CER/ETF-Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen in einem Tarifvertrag umgesetzt, und in Frankreich wird sie Teil des künftigen sozialen Dialogs sein. In Belgien hat die parlamentarische Nationale Kommission für Schutz und Prävention am Arbeitsplatz den sozialen Dialog mit ihren Empfehlungen nach einem schweren Unfall gefördert. In anderen Fällen haben die Eisenbahnunternehmen immer noch eine beträchtliche Anzahl von Arbeitnehmern mit Sonderstatus, aber der Rahmen ändert sich. In Dänemark sind längere Bedienstete der Dänischen Eisenbahn (DSB) nach dem Gesetz von gesetzlichen Beamten beschäftigt, die seit dem Jahr 2000 eingestellt werden, jedoch nicht. In Österreich sind mehr als die Hälfte der Mitarbeiter der ÖBB-Beschäftigten Angestellte. Nach einer spezifischen Übergangsregelung (ein neues Dienstleistungsgesetz gilt für die eingestellten Personen ab 1995) wurde jedoch 2004 nach der Umwandlung der OBB in eine Holdinggesellschaft ein neuer allgemeiner Tarifvertrag mit neuen Dienstarbeitsregelungen für den gesamten ÖBB-Konzern geschlossen.
Diese Vereinbarung umfasste Bestimmungen über Arbeitszeiten, Urlaub und reduzierte Leistungen bei Krankheit. In Deutschland ging die Zahl der im DB-Konzern beschäftigten Beamten stetig von 24 im Jahr 2000 auf 14 % im Jahr 2010 zurück. In Norwegen verloren die Beschäftigten von Norway Rail (NSB AS) ihren Beamtenstatus, behielten aber einige Privilegien wie die besondere Abfindung für Staatsbedienstete oder das Vorzugsrecht für eine neue Stelle im öffentlichen Sektor bei, wenn sie ihren Arbeitsplatz aufgrund von Verkleinerung oder gesundheitlichen Problemen verlieren. In Griechenland hatten die Beschäftigten der Hellenic Railways Organisation (OSE) und ihrer Tochtergesellschaften einen Sonderstatus, aber die jüngsten Umstrukturierungspläne werden neue Arbeitsbedingungen für die Unternehmen des Konzerns vorsehen, die einseitig von der Geschäftsleitung geändert werden können. Das von der Geschäftsführung von TRAINOSE genehmigte neue Personalstatut sehen Entlassungen von Mitarbeitern bei einseitiger Kündigung des Vertrages durch die Unternehmensleitung aus finanziellen Gründen oder beispielsweise berufliche Unzulänglichkeitvorhaben vor.