Das Arbeitsvertragsgesetz enthält einige besondere Gründe für die Kündigung eines Arbeitsvertrags. Dazu gehören die Abtretung des Unternehmens, die Umstrukturierung eines Unternehmens sowie der Konkurs oder der Tod des Arbeitgebers. Die Kündigung während der Probezeit beendet den Arbeitsvertrag sofort. Die Kündigung während der Probezeit kann nicht vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Der Arbeitgeber kann aus persönlichen, finanziellen, finanziellen oder produktionsbezogenen oder besonderen Gründen eine Kündigung aus einem unbefristet gültigen Arbeitsvertrag ausstellen. Der Kündigungsgrund ist angemessen und gewichtig, und seine Angemessenheit ist durch Gesamtbetrachtung zu bewerten. Bei der Bewertung auf der Grundlage einer Person wird z.B. auf die Art und Schwere eines Verstoßes, die Stellung des Arbeitnehmers und seine Einstellung zu seiner/ihrer Tat und seinem Verhalten, die Art der Arbeit und die besonderen Merkmale im Zusammenhang mit der Arbeitszuweisung geachtet. Auf Antrag des Arbeitnehmers teilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unverzüglich schriftlich den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsvertrags und die Kündigungs- oder Kündigungsgründe mit, die dem Arbeitgeber die Kündigung verursacht haben. Ziel der Bestimmung ist es, die Kündigungsgründe zu bewerten und mögliche unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Das Gesetz schreibt vor, dass alle Kündigungsgründe in der Bekanntmachung dargelegt werden. In der Rechtspraxis wurden jedoch Gründe berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mitgeteilt, aber bekannt waren. Die Nichtmitteilung des Kündigungsgrundes oder die Angabe eines fehlerhaften oder falschen Grundes kann bei der Anordnung einer Entschädigung für unbegründete Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden. Ein unbefristet gültiger Arbeitsvertrag wird in der Regel entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer gekündigt, der die Kündigung kündigt. Der Arbeitnehmer braucht keine besonderen Kündigungsgründe zu erteilen, ist aber verpflichtet, die Kündigungsfrist einzuhalten. Der Arbeitgeber hingegen darf ein Arbeitsverhältnis nicht ohne angemessenen und gewichtigen Grund kündigen. Der Arbeitgeber hat auch die Kündigungsfrist einzuhalten. Die Bestimmung hat vor allem Bedeutung für langfristige und befristete Arbeitsverhältnisse. Ein Arbeitsverhältnis kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden, auch wenn es sich um eine bestimmte Frist oder eine anderweitige Längere Kündigungsfrist handelte.
Ist die in Arbeitsverträgen anderweitig geltende Kündigungsfrist kürzer als zwei Monate, so kann der Arbeitsvertrag mit der kürzeren Kündigungsfrist gekündigt werden. Vor Beendigung des Arbeitsvertrags gibt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Gelegenheit, über die Kündigungsgründe angehört zu werden. Der Mitarbeiter hat das Recht, bei der Vernehmung auf die Hilfe des Shop Stewards zurückzugreifen. Bitte beachten Sie! Häufig gestellte Fragen zur Coronavirusepidemie und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses finden Sie auf dieser Seite.