Gibt es spezifische Regeln für die Klassifizierung von Mitarbeitern/Auftragnehmern? Die Arbeitgeber besitzen alle Rechte des geistigen Eigentums, die Arbeitnehmer bei der Erfüllung vertraglicher Arbeitspflichten schaffen. Die Form des individuellen Arbeitsvertrags ist offen, obwohl er in der Regel geschrieben wird. Eine schriftliche Bestätigung der Einstellungsbedingungen ist gesetzlich nur bei Verträgen mit Auszubildenden oder Personen, die sich für kurze Zeit in der Schweiz aufhalten, erforderlich. Darüber hinaus müssen bestimmte spezifische Bestimmungen, wie die Verlängerung der Probezeit, der Verzicht auf das Gehalt bei Überstunden oder eine Wettbewerbsverbotsklausel, ebenfalls schriftlich festgelegt werden. Während der Probezeit kann jede Partei den Vertrag jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen. Die Einstufung zwischen Arbeitnehmer und Auftragnehmer n. Chr. richtet sich nach den Artikeln 18 und 319 des Obligationenrechts sowie nach der Rechtsprechung. Arbeitskontrolle, Unterordnung und Integration in die Unternehmensorganisation sind entscheidende Faktoren für die rechtliche Einordnung des Vertrags. Jeder auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Arbeitsvertrag kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer einseitig gekündigt werden, vorbehaltlich gesetzlicher Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten, je nach Dienstzeit. Arbeitsverträge unterliegen in der Regel keiner besonderen Formpflicht (Artikel 320 des Obligationenrechts). Schriftliche Verträge werden jedoch empfohlen und sind üblich.
Artikel 330b des Obligationenrechts verlangt ein schriftliches Informationsschreiben nach Arbeitsbeginn, das die Namen der Vertragsparteien, den Zeitpunkt des Beginns der Beschäftigung, die Funktion des Arbeitnehmers, Angaben zu Lohn- und Lohnzuschlägen sowie die Wochenarbeitszeit enthalten sollte. SURVIVAL TIPP: Wenn Sie keine schriftliche englische Übersetzung Ihres Vertrages erhalten können, sollten Sie ihn zumindest mündlich übersetzen lassen, damit Sie später keine bösen Überraschungen mehr erhalten – wie zum Einen, wie etwa zu entdecken, dass Sie eine Frist von sechs Monaten vorhalten müssen. Ein Aktienverkauf hat keinen Einfluss auf die Arbeitsverträge, da die Identität des Arbeitgebers nicht verändert wird. Daher werden die Mitarbeiter weiterhin im selben Unternehmen im Rahmen derselben Verträge beschäftigt sein. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden werden Tarifverträge geschlossen. In diesen Vereinbarungen legen die Sozialpartner die Mindestanforderungen (z. B. Mindestlohn) fest, die in einzelnen Arbeitsverträgen nicht unterboten werden dürfen.
Es wird zwischen allgemein verbindlichen (sektorspezifischen) Vereinbarungen und nicht allgemein verbindlichen Vereinbarungen (nur für Mitglieder von Handelsverbänden) unterschieden. Den Parteien steht es frei, einen unbefristeten oder befristeten Vertrag abzuschließen. Die Abfolge mehrerer befristeter Verträge zwischen denselben Parteien kann jedoch als Umgehung des Kündigungsschutzes des Arbeitnehmers angesehen werden (wenn kein objektiver Grund für eine solche Abfolge vorliegt). In diesem Fall gilt der Arbeitsvertrag als unbefristet. Im Allgemeinen gibt es keinen Unterschied zwischen einheimischen und ausländischen Arbeitskräften.