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Nach diesem Urteil forderten Arbeitgeberverbände und mehrere Gewerkschaften die Regierung auf, das bisherige Prinzip “eine Einrichtung, einen Tarifvertrag” wiederherzustellen. Zunächst gaben der Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine gemeinsame Stellungnahme ab, in der sie die Wiedereinführung dieses Grundsatzes forderten. Nach Kritik der zweitgrößten DGB-Mitgliedsgewerkschaft, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), zog sich der DGB jedoch aus der gemeinsamen Position zurück. Kritiker befürchteten, dass eine Rückkehr in die alte Position die Tarifautonomie beeinträchtigen würde, indem sie das Recht kleinerer Gewerkschaften auf Abschluss von Tarifverträgen beeinträchtigen würde. Ingo Kramer, Vorsitzender des BDA, erklärte, die Entscheidung des Gerichts bestätige die Position der BDA, dass eine rechtliche Regelung des Problems notwendig gewesen sei. Seiner Ansicht nach blieb die Einheit der Tarifverhandlungen ein Grundprinzip in Deutschland und ein Eckpfeiler für die erfolgreiche deutsche Sozialpartnerschaft. Er erklärte, dass die Entscheidung des Gerichts, dass die Rechte der Mitglieder der Minderheitsgewerkschaften von der Mehrheitsgewerkschaft berücksichtigt werden müssten, “im Geiste” der Einheit der Tarifverhandlungen sei und dass die BDA bereit sei, sich konstruktiv zu beteiligen. Am 11. Juli 2017 hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Beschwerde der Gewerkschaften vorgelegt. Das Gericht entschied, dass das Kollektivvertragseinheitsgesetz “im Großen und Ganzen” verfassungsgemäß sei.
Die Richter erkannten das Recht der Bundesrepublik an, einen Rahmen für faire Tarifverhandlungen zu schaffen, die Beziehungen zwischen den Teilnehmern zu regeln und zu versuchen, Reibungen im System zu reduzieren. Die Richter erklärten, dass das Grundgesetz (in Artikel 9, Abschnitt 3) die Koalitionsfreiheit und auch das Streikrecht für einen Tarifvertrag schütze. Dieses Grundrecht enthielt jedoch nicht das absolute Recht, Schlüsselpositionen und Blockademacht zu nutzen, um die eigenen Interessen einer Organisation um jeden Preis zu verfolgen. Zudem garantiere das Grundgesetz nicht den Status quo bestehender Koalitionen. Dennoch trat 2015 das Tarifeinheitsgesetz in Kraft. Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, argumentierte im Bundestag, das Gesetz sei notwendig, um die deutsche Tarifautonomie zu schützen. Das Gesetz bot Anreize für Gewerkschaften, in Tarifrunden miteinander zusammenzuarbeiten, um gewerkschaftliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Das Bundesverfassungsgericht war aber auch der Auffassung, dass das Gesetz nicht genügend Garantien zum Schutz der Rechte bestimmter Berufsgruppen oder Branchen bei der Ersetzung bestehender Tarifverträge enthält.
Er hat die folgenden Erklärungen abgegeben. In Deutschland steht das Streikrecht in direktem Zusammenhang mit der durch das Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3). Auf der Grundlage dieses Abschnitts hat das Bundesarbeitsgericht eine Rechtsprechung zum Arbeitskampf entwickelt. Das Grundprinzip ist, dass Gewerkschaften und Arbeitgeber Streiks und Aussperrungen nur nutzen können, um ein Ziel zu erreichen, das durch Tarifverträge geregelt werden kann. Politische Streiks zum Beispiel sind in Deutschland nicht legal. Vor diesem Hintergrund befürchteten Kritiker, dass das neue Gesetz das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften gefährdet und in ihr garantiertes Recht auf unabhängige Tarifführung eingreift.