Die Ergebnisse einer Studie über Öffnungsklauseln in Tarifverträgen (80 Kb PDF) zeigen, dass 13% der befragten Unternehmen eine Öffnungsklausel in ihrem Vertrag haben. Von diesen Einrichtungen haben im Jahr 2005 52 % von Öffnungsklauseln Gebrauch gemacht. Die Unternehmen bevorzugten die Verwendung von Öffnungsklauseln, die Arbeitszeitanpassungen ermöglichen. Nur eine Minderheit der Unternehmen nutzte Öffnungsklauseln für die Senkung der Löhne, und dies war bei den Unternehmen in Ostdeutschland weiter verbreitet. Der Autor bietet eine umfassendere Diskussion zu diesem Thema im EUI MWP-Arbeitspapier 2019/03 “Verhandlungen über die digitale Transformation der Arbeit: Atypische Arbeitnehmerstimme, kollektive Rechte und Mobilisierungspraktiken in der Plattformwirtschaft”. Im Mai 2006 veröffentlichten zwei Autoren des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) die Ergebnisse einer Studie über die Nutzung, Verteilung und Wirkung von Öffnungsklauseln in Tarifverträgen in Deutschland. Die Studie basiert auf Daten des IAB-Betriebspanels. Diese Erhebung wird regelmäßig vom IAB durchgeführt und umfasst 16.000 Betriebe in allen Branchen. Daher können die Ergebnisse als repräsentativ für die gesamte Wirtschaft angesehen werden. Diese drei wegweisenden Errungenschaften zeigen eine unerwartete Vitalität, wenn nicht gar eine Wiederbelebung der Tarifverhandlungen und der Arbeitsmilitanz in einer fließenden und atomisierten Arbeitswelt. Obwohl es noch früh sein könnte, den Beginn einer verbesserten und umfassenderen Agenda für organisierte Arbeit in diesem Sektor zu erklären, sind diese Vereinbarungen, wie Valerio De Stefano von der KU Leuven argumentiert, “viele Mythen über Die Plattformarbeit zu entlarven”. Erstens stellen die Vereinbarungen einen Schritt nach vorn im langsamen Prozess der Normalisierung der rechtlichen Diskurse rund um die Plattformarbeit dar. Entgegen der Rhetorik, dass Innovation mit den individuellen und kollektiven Rechtsvorschriften zum Schutz der Beschäftigung unvereinbar ist, bestätigen die Vereinbarungen die Vorstellung, dass soziale Institutionen flexibel genug sind, um auch innovativen Organisationsformaten gerecht zu werden.
Im DGB-BZA-Lohnvertrag heißt es ausdrücklich, dass die Mindestlöhne für entsandte Arbeitnehmer (DE0306207T), die über den vereinbarten Tarifen für Leiharbeitnehmer liegen, vom Tarifvertrag nicht betroffen sind. Auf einer von BZA organisierten Konferenz sagte ihr Chefunterhändler Jürgen Uhlemann, die Arbeitgeber hätten gerne eine Regulierung der Branche durch Tarifverträge vermieden, aber die neuen Rechtsvorschriften zur Leiharbeit ließen ihnen kaum eine andere Wahl, als in Tarifverhandlungen einzutreten, wenn sie die Gleichbehandlung mit den Beschäftigten der Nutzerunternehmen verhindern wollten. Das BZA zeigte sich erfreut darüber, dass es die Umsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern wirksam verhindert habe. Diese Ansicht wird von iGZ geteilt. Die neuen Tarifverträge regeln einen der wichtigsten Wirtschaftszweige, die zuvor nicht in die Tarifverhandlungen mit mehreren Arbeitgebern fallen. Ohne die neuen Rechtsvorschriften über Leiharbeit wären diese Abkommen sicherlich nicht unterzeichnet worden. Mit den Tarifverhandlungen mit dem DGB sahen sich die Arbeitgeber als “das Beste des Schlimmsten” aus. BZA und iGZ sehen es als Erfolg, dass sie die Umsetzung von Gleichbehandlung und gleichem Lohn für Leiharbeiter verhindert haben. Für den DGB markieren die bundesweiten branchenübergreifenden Vereinbarungen das Ende einer Entwicklung, die vor Jahren mit einer Handvoll Tarifverträgen auf der Ebene der einzelnen Agenturen (DE0105222N undDE9907211N) begann, begleitet von einer Großen Skepsis in einer Reihe von Gewerkschaften, ob der Zeitarbeitssektor als normaler Sektor akzeptiert werden sollte. Es bleibt abzuwarten, wie diese Vereinbarungen unter Leiharbeitnehmern wahrgenommen werden und inwieweit die DGB-Gewerkschaften in der Lage sind, Leiharbeitnehmer zu organisieren und eine starke Gewerkschaftsvertretung zu etablieren.