(i) Gewerkschaften, die an branchenbezogenen Tarifverhandlungen beteiligt sind (im Einklang mit den konzeptionellen Bemerkungen, die in den Hintergrundinformationen in der beigefügten Excel-Tabelle dargelegt sind, verstehen wir branchenbezogene Tarifverhandlungen als jede Art von Tarifverhandlungen innerhalb des Sektors, d. h. Tarifverhandlungen für ein Arbeitgeber sowie Verhandlungen mit mehreren Arbeitgebern. Zur Definition von Ein- und Mehrzweckverhandlungen siehe 4.2) Es gibt keine Arbeitgeberverbände, die sich weigern, Gewerkschaften anzuerkennen oder Tarifverhandlungen aufzunehmen. 18 Abkommen für 18 Regionen/Bundesländer. In ganz Deutschland werden die Mitgliedsorganisationen der NGG und DEHOGA auf Bundesebene (Bundeslaender) verhandelt. In 10 der 18 regionalen Organisationen der DEHOGA ist ein sogenannter OT-Status erlaubt. Der sogenannte OT-Mitgliedschaftsstatus bedeutet, dass Arbeitgeber Mitglieder der Regionalorganisation deHOGA sein können, ohne dass eine verbindliche Verpflichtung zu den abgeschlossenen Tarifverträgen besteht (OT ist das Akronym für Ohne Tarifbindung). In der Gastronomie schließen NGG und BdS sektorale Vereinbarungen auf nationaler Ebene ab. Seit 2010 erlaubt der BdS seinen Mitgliedern, alternativ Einzelarbeitgeberverträge mit der NGG abzuschließen. BdS hat keine OT-Mitgliedschaft Als Gewerkschaft können wir natürlich nur für diejenigen verhandeln, die uns beauftragt haben, sie zu vertreten. Alle anderen Arbeitnehmer müssen sich auf die Hoffnung verlassen, dass der Arbeitgeber die im Tarifvertrag abgerechneten Zahlungen freiwillig gewährt.
iii) Arbeitgeberverbände, die an branchenbezogenen Tarifverhandlungen beteiligt sind, es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die die Repräsentativitätskriterien definieren. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, dass eine Gewerkschaft, wenn sie als solche eingestuft werden soll, repräsentativ ist. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) muss eine Gewerkschaft in der Lage sein, ihre Pflichten als Gewerkschaft zu erfüllen. Sie muss stark genug sein, um die Regeln durchzusetzen, und sie muss über eine gewisse Organisationsfähigkeit verfügen. Die Anforderungen werden erfüllt, wenn sie in der jüngsten Vergangenheit Tarifverträge durchgesetzt hat. Der HORECA-Sektor ist ein wichtiger Arbeitgeber, doch seit 2003 (Modernisierung des Arbeitsrechts) ist die Beschäftigung von einem beträchtlichen Anteil an atypischen Verträgen geprägt. Zwischen 2008 und 2010 hatte die Wirtschaftskrise starke, aber kurze Auswirkungen. Eine Gewerkschaft und drei Arbeitgeberorganisationen sind in diesem Sektor tätig.
Zwei EO sind an Tarifverhandlungen beteiligt.