Bei vorübergehender Entlassung (z.B. Mangel an Aufträgen oder schlechtem Wetter) werden die gegenseitigen Vertragspflichten nicht vollständig ausgesetzt, aber Tarifverträge oder Arbeitsverträge können Kurzarbeit mit entsprechenden Lohnkürzungen vorsehen. Eine solche Maßnahme kann jedoch nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden. Die Tabelle am Ende dieses Artikels enthält eine Auswahl verschiedener Arten von Öffnungsklauseln, die in aktuellen sektoralen Vereinbarungen enthalten sind. In Deutschland gibt es kein Gewerkschaftsgesetz. Auch wenn Gewerkschaften im Allgemeinen als Vereinigungen ohne Rechtskraft definiert sind, haben sie ein gesetzliches Recht auf Tarifverhandlungen sowie auf Klage oder gerichtliche Sendezeit (Art. 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz und Abs. 10 Arbeitsgerichtsgesetz). Die Pflichten und Rechte der Gewerkschaftsmitglieder sind in der Satzung der jeweiligen Gewerkschaft festgelegt.
Auch wenn die Verfassungen zwischen den verschiedenen Gewerkschaften unterschiedlich sein können, legen sie traditionell ähnliche wesentliche Pflichten und Rechte fest. Die Mitglieder sind verpflichtet, Gewerkschaftsabgaben zu zahlen, deren Höhe sich nach dem individuellen Lohnniveau richtet. Gleichzeitig haben sie Anspruch auf Unterstützung in Arbeitskämpfen sowie auf Rechtsberatung. Die Mitgliedschaft endet nur durch Kündigung auf Initiative des Arbeitnehmers oder durch Ausschluss auf der Grundlage der Entscheidung der Gewerkschaft, die mit ihrer Verfassung im Einklang stehen muss. In den letzten Jahren wurden immer mehr Öffnungsklauseln in die tariflichen Vereinbarungen der deutschen Branchen eingeführt, die die Verhandlungskompetenz auf die Unternehmensebene verlagern und zu einer weiteren Dezentralisierung und Differenzierung der Tarifverhandlungen führen. Dies kann vor allem als Reaktion der Sozialpartner auf die wachsende Unzufriedenheit der Arbeitgeber mit dem deutschen Tarifsystem gesehen werden, die mehr unternehmensspezifische Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Damit ist das deutsche Tarifverhandlungssystem viel flexibler als sein tatsächlicher Ruf. Diese Frage ist durch das Bundesgesetz über bezahlten Urlaub und durch Tarifverträge geregelt. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Tage pro Kalenderjahr, ohne Sonn- und Feiertage (Sek.