Das erste Treffen über das neue Abkommen fand am 2. Februar 2017 statt, als der Verhandlungstermin für den 14. Februar angesetzt war. Am Anfang lagen die Positionen der Sozialpartner sehr weit auseinander. Die Gewerkschaften forderten eine Lohnerhöhung von 3 %, eine Verkürzung der Jahresarbeitszeit um 28 Stunden und eine Verringerung der Zahl der Sonn- und Feiertagsbeschäftigten, die zur Arbeit verpflichtet werden könnten. Was ist noch neu im Vergleich zu dem vorherigen Abkommen? Das neue Abkommen führt eine Reihe von Verbesserungen und Änderungen an den Bedingungen des vorherigen Abkommens ein. Für 2017 gibt es eine Erhöhung des Gehalts um 2,5 % sowie für 2018, 2019 und 2020 eine jährliche feste Erhöhung. Die Vereinbarung sieht auch eine konsolidierte variable Gehaltserhöhung für diese drei Jahre vor, die zwischen 0,25 % und 2 % liegt (auf der Grundlage eines vom spanischen Statistikamt erstellten Index für den Einzelhandel mit Supermärkten) sowie einer nicht konsolidierten variablen Erhöhung (von 0,20 % auf 2 %). abhängig von den Umsatzzahlen der Branche. So hat ein Mitarbeiter, der eine Erhöhung erhalten hat, zum Beispiel Juli 2018, keinen Anspruch auf die Einmalzahlung.
Nach einem Erfahrungsjahr macht der Mitarbeiter zunächst einen weiteren Schritt in der “Lohntabelle 2018 alt”. Nach Anwendung dieses Schritts wird er in der “Lohntabelle 2018 neu”, aber in der nächsten Erhöhung in Bezug auf den Betrag, mit minimal dem gleichen Betrag, den er für diesen Schritt in der “Lohntabelle 2018 alt” erhalten würde, in die gleiche Beschäftigungsskala eingeordnet. Es kann vorkommen, dass ein Mitarbeiter auf demselben Schritt bleibt oder sogar auf einen Schritt mit weniger Erfahrungsjahren übergeht. Es kann jedoch nicht sein, dass ein Arbeitnehmer, der in den Erwachsenenbereich der Lohntabelle eingestuft ist, in der neuen Lohntabelle auf die Jugendlöhne übertragen wird. Beispiel: Mode, Skala A/B, von Inkrement 0 (aktuell) bis Inkrement 1 (neu. Ein Mitarbeiter verdient im Dezember 2018 1594,20 € in Übereinstimmung mit der Lohntabelle alt Juli 2018. Per 1. Januar 2019 steigt sein Lohn aufgrund der Erhöhung um 1,34%. Nach dem 1. Januar 2019 wird der Mitarbeiter in die Lohntabelle 2019 neu, Erhöhung 1, versetzt und erhält ein Gehalt von 1635,00 €. Hier erfolgte zunächst eine fiktive Übertragung auf “Lohntabelle 2019 alt” in Höhe 1 und wurde von dort auf die nächste Erhöhung in Der “Lohntabelle 2019 neu” übertragen.
Die Vereinbarung gilt jedoch nicht für Supermarktbeschäftigte (PDF), da Supermärkte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 2.500 m2 eine eigene Tariffläche haben.