Jul

17

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Entschädigung flugverspätung schweiz Musterbrief

Die EU-Verordnung ist unmittelbar anwendbar, wenn ein Fluggast betroffen ist, der seinen Flug von der EU angelaufen ist oder von einem Drittland in die EU pendelt (letzteres, vorausgesetzt, dass der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird) Frage 10: Ich habe einen Flug verpasst, weil der Check-in-Schalter geschlossen wurde, als ich am Flughafen ankam. Kann ich eine Rückerstattung erhalten? Antwort: Wenn die gesamte Reise als Einzelreservierung gebucht wurde, können Sie die vollständige Rückerstattung der Tickets für alle verpassten Anschlussflüge beantragen. Sie können auch warten und auf einen anderen Anschlussflug platziert werden, wobei die Fluggesellschaft die Kosten für angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen, Hotelaufenthalte und Hoteltransport (für Übernachtungen) während des Wartens deckt. Sie können keine Ticketerstattung für verpasste Anschlussflüge beantragen, wenn die Verspätung auf Umstände verursacht wurde, die außerhalb des Zufalls der Fluggesellschaft liegen, aber Sie haben weiterhin Anspruch auf alternative Flüge, Mahlzeiten und Hotelaufenthalte. Flugverspätungen und Flugausfälle durch Fluggesellschaften sind keine Seltenheit. Die Schweiz folgt der Fluggastrechtecharta der Europäischen Union (EU). Diese Charta gilt für alle Fluggesellschaften, die in EFTA- und EU-Mitgliedstaaten zugelassen sind. Fluggesellschaften, die in der Schweiz tätig sind, sind verpflichtet, diese Fluggastrechte zu erfüllen. Antwort: Ja. Wenn Gepäck dauerhaft verloren geht oder sich um mehr als 21 Tage verzögert, können Sie je nach dem tatsächlichen Barwert Ihres Gepäcks bis zu rund 1300 Franken in Anspruch nehmen. Es ist hilfreich, Quittungen aufzubewahren, um den Wert Ihres Gepäcks zu überprüfen. Wenn Ihre verpasste Verbindung die Schuld der Fluggesellschaft war, sollte Ihre Fluggesellschaft Ihnen einen alternativen Flug zu Ihrem nächsten Ziel anbieten.

Darüber hinaus ist die Fluggesellschaft verpflichtet, entweder Ihre notwendigen Ausgaben (Gegebenenfalls Verpflegung, Erfrischungen und Unterkunft) zu bezahlen oder Sie anschließend zu erstatten. Die Verordnung (EG-Nr. 261/2004) über Fluggastrechte sieht außerdem vor, dass das Luftfahrtunternehmen im Falle einer Verspätung, die eine Nachtwartezeit erfordert, Ihre Unterkunftskosten übernehmen muss. Wenn sich das Hotel in einer Entfernung vom Flughafen befindet, muss die Fluggesellschaft auch für den Transfer zum und vom Hotel bezahlen. Infolgedessen folgten verschiedene kantonale Gerichte nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die nach dem Erlass der EU-Verordnung Nr. 261/2004 erlassen wurde. In Deutschland beispielsweise wurden die Leistungen von Ausgleichszahlungen bei einer mehr als dreistündigen Verspätung verweigert. Der EuGH befasste sich mit solchen Fällen genauso wie mit Annullierungen und gewährte die entsprechende Entschädigung. Die Gerichte in der Schweiz sind dieser Auslegung der EU-Verordnung Nr. 261/2004 bisher nicht gefolgt, wenn die Fluggesellschaft ihre Kunden mehr als 14 Tage vor abflugende Flugantritt über Stornierungen informiert, ist sie frei von der Entschädigungspflicht. Dasselbe gilt für Annullierungen zwischen 8-14 Tagen vor Abflug, wenn die Fluggesellschaft einen alternativen Flug anbietet, der nicht mehr als 2 Stunden vor der ursprünglichen Abflugzeit beginnt und das Ziel nicht mehr als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht, und für Annullierungen, die 7 Tage oder weniger vor dem Datum der Ankunft erfolgen, wenn die Fluggesellschaft einen alternativen Flug anbietet, der nicht mehr als 1 Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit beginnt und nicht mehr als 2 Stunden später als die ursprüngliche ankunftslange Ankunftszeit ankommt.

Zweiter Fall: Wenn die Fluggesellschaft keine Freiwilligen findet und Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert wird, haben Sie Anspruch auf Flugentschädigung nach Der Regel 261.