Die letzten Änderungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG) haben die Möglichkeiten für flexible Arbeitszeitregelungen erweitert und deren Umsetzung tarifvertraglich vorbehalten. Inzwischen gibt es in den meisten Branchentarifverträgen in Österreich Bestimmungen über flexible Arbeitszeitregelungen. Dies bezieht sich insbesondere auf Bandbreitenmodelle und Gleitzeit. Bandbreitenmodelle ermöglichen es Unternehmen, die normale Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Schwankungskreises zu überschreiten, z. B. bis zu 44 Stunden pro Woche, um die normale Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Bezugszeitraums zu erreichen. Darüber hinaus können aufgrund von Ausnahmeregelungen in Tarifverträgen konkrete flexible Arbeitszeitregelungen (wie Bandbreitenmodelle und Gleitzeit) auf Betriebsebene von Betriebsrat und Geschäftsführung in einem Betriebsvertrag vereinbart werden. Adoptiv- oder Pflegeväter sind ebenso anspruchsberechtigt wie gleichgeschlechtliche Partner (Adoptiv- oder Pflegeeltern). Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ist erforderlich; es besteht kein Rechtsanspruch auf die Familienbonuszeit. “Wir haben den Grundstein für den sozialen Schutz von Fahrradboten gelegt”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von vida und dem Verband der Güterverkehrsindustrie. “Die Lieferdienste und ihre Mitarbeiter verfügen über ein Regelwerk, das eine sichere Rechtsgrundlage für beide Seiten schafft und so einen fairen Wettbewerb und soziale Sicherheit in der Branche gewährleistet.” Der Tarifvertrag solle auch während der jährlichen Lohnverhandlungen ausgebaut werden, sagte Karl Delfs von vida.
4. Schweiz – Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände haben sich schließlich auf einen neuen Tarifvertrag für Bauarbeiter geeinigt. In der neuen Vereinbarung ist das Rentenalter von 60 Jahren gesichert und Bauarbeiter erhalten sowohl 2019 als auch 2020 eine Lohnerhöhung von 80 Franken pro Monat. Darüber hinaus sind in den Tarifverträgen für die Sozialfürsorge Bestimmungen zum Pflegeurlaub enthalten – so dass die Arbeitnehmer einen Kollektivanspruch dafür haben und nicht individuell ausgehandelt werden müssen – da es dafür keinen Rechtsanspruch gibt und mit dem Arbeitgeber verhandelt werden muss. In Österreich werden Tarifverträge im Allgemeinen und Tarifverträge im Besonderen – fast ausnahmslos – auf branchenübergreifender Ebene mit mehreren Arbeitgebern ausgehandelt. Denn das österreichische Arbeitsrecht verleiht den Parteien oberhalb der Unternehmensebene – mit wenigen Ausnahmen – das Recht auf Tarifverhandlungen. Tarifverträge, die auf Unternehmensebene abgeschlossen werden, belaufen sich auf höchstens 1 % bis 2 % aller Arbeitnehmer, die unter eine Vereinbarung fallen (Schätzung durch den nationalen Korrespondenten).