Da der Verpromisglich alle Abwehrkräfte geltend machen kann, die gegen den Versprechenden geltend gemacht werden könnten, haftet der Begünstigte auch für Gegenansprüche auf den Vertrag, die der Promisor gegen den Versprechenden geltend machen könnte. Diese Haftung darf niemals den Betrag übersteigen, den der Verpromistor im Rahmen des Vertrages schuldet. Mit anderen Worten, wenn der Verpromistor Geld durch den Versprechenschuldeten schuldet, kann jede Zugableistung an den Dritten für die Nichterfüllung des Promisors um den so geschuldeten Betrag verringert werden. Wenn der Verpromisstor mehr als den Wert des Vertrags schuldet, wird die Einziehung des Begünstigten auf nichts reduziert (aber der Dritte kann niemals dazu gebracht werden, eine tatsächliche Schuld zu übernehmen). Der Zusagen kann auch den Verheißungsempfänger verklagen, weil er den Drittbegünstigten nicht bezahlt hat. Nach dem allgemeinen Recht wurden solche Klagen verboten, aber gerichte haben inzwischen entschieden, dass der Zusagende auf konkrete Vertragserfüllung klagen kann, sofern der Begünstigte den Promisor noch nicht verklagt hat. Wenn der Zusagen gegenüber einem Gläubigerin verschuldet war und der Verpromiß die Sendeleistung des Versprechensverursachers zur Haftung für diese Schuld veranlasste, kann der Zusagenden die Einziehung der Forderungssumme einfordern. Die Unterscheidung, die einen beabsichtigten Begünstigten schafft, besteht darin, dass eine Partei – die “Versprechen” – eine Vereinbarung trifft, um einer zweiten Partei – dem “Promisor” – eine gewisse Gegenleistung zu gewähren, im Austausch für die Zustimmung des Verpromistors, dem im Vertrag genannten Drittbegünstigten ein Produkt oder eine Dienstleistung zur Verfügung zu stellen. Der Zusagen muss die Absicht haben, dem Dritten zu nutzen (obwohl diese Anforderung eine ungewöhnliche Bedeutung nach dem Gesetz hat).
Obwohl es eine Vermutung gibt, dass der Promisor beabsichtigt, die Interessen des Dritten auf diese Weise zu fördern, wenn Andrew verträge mit Bethanien, um tausend Killerbienen in das Haus von Andrews schlimmstem Feind Charlie liefern zu lassen, dann wird Charlie immer noch als der beabsichtigte Nutznießer dieses Vertrags betrachtet. (Dies wäre illegal, wenn die Absicht wäre, seinen Feind zu erschrecken; Verträge werden aufgrund der Kriminalität für ungültig erklärt.) 7. A, ein Unternehmen mit einer großen Fabrik, schließt einen Vertrag mit einem Unternehmen, das die lokale Kanalisation betreibt. Nach dem Vertrag ist A berechtigt, seine Abfälle in die Kanalisation zu leiten, verpflichtet sich jedoch, bestimmte Arten von Abfällen nicht zu entsorgen. Unter Verstoß gegen diese Verpflichtung entlädt A Abfälle, die die Kanalisation blockieren und T, einen anderen Benutzungsleiter der Kanalisation, schädigen. T hat kein vollstreckbares Vertragsrecht. Wird ein Vertrag zugunsten eines Dritten durch die Nichterfüllung des Verpromisstors verletzt, kann der Begünstigte den Verpromistor auf die Verletzung verklagen, so wie jede Vertragspartei den anderen verklagen kann. Da die Rechte des Dritten durch den zwischen dem Verheißungsempfänger und dem Verheißungsempfänger geschaffenen Vertrag definiert sind, kann der Verpromisglich gegen den Begünstigten alle Gegenwehrgegen den Vertrag geltend machen, die gegen den Verheißungsempfänger geltend gemacht werden könnte. Dazu gehören alle traditionellen Grundlagen, auf der die Vertragsgestaltung angefochten werden kann (z. B.
Mangel an Kapazität, Mangel an Gegenleistung, Das Gesetz über Betrug) und alle traditionellen Grundlagen, auf denen die Nichterfüllung des Vertrags entschuldigt werden kann (z. B. Nichtberücksichtigung, Unmöglichkeit, Rechtswidrigkeit, Zweckfrustration).