Der Gesetzentwurf wird von den beiden deutschen Oppositionsparteien abgelehnt. Die Linke betont, dass das Gesetz das Streikrecht kleiner Gewerkschaften einschränkt und dass sich die Regierung stattdessen auf das mangelnde Interesse der Arbeitgeber an tariflichen Tarifverträgen konzentrieren sollte. Die Grünen (Grüne/Bündnis 90) sagen, die Probleme seien übertrieben und die Regierung dürfe nicht in Fragen der gewerkschaftlichen Zusammenarbeit und Solidarität eingreifen. Die meisten dbb-Mitglieder – die in der Regel in kleinen Berufsgewerkschaften tätig sind – sind im öffentlichen Dienst tätig und arbeiten über den dbb mit der Gewerkschaft Der Vereinigten Dienste (ver.di), einem DGB-Mitglied mit 2,1 Millionen Mitgliedern, beim Abschluss von Vereinbarungen im öffentlichen Sektor zusammen. Dagegen haben die Branchenverbände des DGB und der kleinen christlichen Gewerkschaften eine lange Geschichte des Wettbewerbs, zum Beispiel im Handwerk. Die Ig Metall und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE), die Bauarbeitergewerkschaft (IG BAU) und die EVG unterstützen das Gesetz, wenn auch mit einigen Qualifikationen. Sie sind nicht der Ansicht, dass der Gesetzentwurf ihr Streikrecht beeinträchtigt, und erwarten, dass diese Frage von den Arbeitsgerichten entschieden wird. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft, die Gewerkschaft Erziehung und Erziehung (GEW) und die Gewerkschaft der Lebensmittel- und Getränke-, Tabak-, Hotel- und Gaststättengewerbe (NGG) betonen, dass sie das Prinzip “ein Betriebs- eins-Kollektivvertrag” unterstützen, dass sie aber der Meinung sind, dass dies durch gewerkschaftliche Verhandlungen erreicht und nicht durch Gesetze durchgesetzt werden sollte. Sie befürchten, dass das Streikrecht indirekt durch die Gesetzesvorlage eingeschränkt wird. Allerdings sind unterschiedliche Tarifverträge, die von konkurrierenden Gewerkschaften geschlossen werden und die die gleiche Gruppe von Arbeitnehmern in einem Betrieb abdecken, in Deutschland sehr selten. Grund dafür ist die Tradition der gewerkschaftlichen Zusammenarbeit und die beherrschende Stellung der vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vertretenen Gewerkschaften. Die acht Mitgliedsorganisationen des DGB repräsentieren insgesamt 6,2 Millionen Arbeitnehmer, während der dbb, die zweitgrößte Spitzenorganisation, 43 Mitgliedsorganisationen hat, die insgesamt 1,28 Millionen Arbeitnehmer repräsentieren.
Der Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) hat 14 Mitgliedsorganisationen mit insgesamt 273.000 Mitgliedern. Bis 2010 wurden die Tarifverhandlungen nach dem Grundsatz bestimmt, dass es auf Betriebsebene keine konkurrierenden Tarifverträge geben darf. Nur die spezifischste und relevanteste Vereinbarung (Tarifeinheit) könnte die Mitarbeiter eines Betriebs erfassen. Am 23. Juni 2010 entschied das Bundesarbeitsgericht jedoch, dass ein Arbeitnehmer unter einen von seiner eigenen Gewerkschaft geschlossenen Tarifvertrag fallen kann und dass es mehrere Tarifverträge auf Betriebsebene (Tarifpluralität) geben kann. Mit dem Gesetzentwurf zur Tarifeinheit soll das bisherige Prinzip “Ein-Establishment-eins-Vereinbarung” wiederinseineswerden.