Posted by admin | Posted in Uncategorized | Posted on 04-08-2020
Zahlen des IAB zeigen, dass im Jahr 2011 23 % der tarifgebundenen Arbeitsplätze sagten, dass es in den für sie geltenden Vereinbarungen Öffnungsklauseln gebe. Sie waren am häufigsten in der verarbeitenden Industrie, wo 35 % der Arbeitsplätze berichteten, dass ihre Vereinbarungen sie einschlossen. Dort, wo sie anwesend waren, wurden sie oft eingesetzt. Insgesamt gaben 59 % der Arbeitsplätze, deren Vereinbarungen Öffnungsklauseln über die Bezahlung enthielten, an, dass sie sie genutzt hätten, und 73 % der Arbeitsplätze mit Öffnungsklauseln zur Arbeitszeit gaben an, dass sie die von ihnen gebotene Flexibilität genutzt hätten. [4] Die Tabelle am Ende dieses Artikels enthält eine Auswahl verschiedener Arten von Öffnungsklauseln, die in aktuellen sektoralen Vereinbarungen enthalten sind. In Bezug auf den Tarifabschluss stellt die Studie fest, dass größere Betriebe häufiger unter Tarifverträge fallen als kleinere (Tabelle 1). Die Daten zeigen auch, dass im Jahr 2005 etwa 38 % bzw. 3 % der Betriebe in Westdeutschland durch Branchen- bzw. Betriebsvereinbarungen abgedeckt waren, während 19 % bzw. 4 % der Unternehmen in Ostdeutschland von Branchentarifverträgen bzw. Betriebsvereinbarungen erfasst wurden. Mehr als die Hälfte der Betriebe in Westdeutschland und rund drei Viertel der ostdeutschen Unternehmen waren nicht an Tarifverträge gebunden. Mehr als ein Drittel der Unternehmen in Ost- und Westdeutschland gab zu, branchenspezifische Tarifverträge als Richtschnur für Einzelverträge zwischen dem Unternehmen und seinen Mitarbeitern zu verwenden.
Betriebsräte sind rechtlich nicht in der Lage, Tarifverträge auszuhandeln. Sie können jedoch Vereinbarungen mit einzelnen Arbeitgebern über Themen treffen, die nicht unter Tarifverträge fallen, und es gibt eine ganze Reihe von Themen wie Beschäftigungssicherheit, Arbeitszeitgestaltung, Regeln für die Internetnutzung oder die Arbeit von zu Hause aus, wo Die Betriebsräte Vereinbarungen mit lokalen Arbeitgebern getroffen haben. Dazu gehören einige Aspekte im Zusammenhang mit dem Verdienst, wie Bonussätze, leistungsbezogene Vergütungen und Lohnzuschläge, wie Z. B. Zahlungen für den langfristigen Dienst (siehe Abschnitt über die Vertretung am Arbeitsplatz). Öffnungsklauseln, die es dem Betriebsrat ermöglichen, Regelungen auszuhandeln, die weniger günstig sind als die in der Vereinbarung auf Branchenebene vorgesehene, um den besonderen Umständen ihres Arbeitgebers Rechnung zu tragen, werden als wichtiges Weg angesehen, um dem System Flexibilität zu bieten. Ein bekanntes Beispiel war der 2004 von der IG Metall unterzeichnete Pforzheimer Vertrag, der später in einen allgemeineren Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherheit integriert wurde. Dies ermöglicht es dem Betriebsrat, Arbeitszeitverkürzungen und befristete Löhne zu vereinbaren, um Entlassungen zu vermeiden.
In der Regel wird es in jeder Branche eine Vereinbarung über die Bezahlung und eine Rahmenvereinbarung geben, die sich mit Fragen wie Arbeitszeit, Ernennung und Entlassung, Prämienzahlungen für Nacht- und Schichtarbeit, Urlaub und Krankengeld befasst.