Das österreichische Gesetz beschränkt den Arbeitstag auf maximal acht Stunden (ohne Pausen) und die Arbeitswoche auf maximal 40 Stunden. Die wöchentliche Arbeitszeit kann jedoch bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche über einen Bezugszeitraum (zwischen 13 und 52 Wochen) nach Vereinbarung variiert werden, solange eine durchschnittliche 40-Stunden-Woche beibehalten wird. Die Schwellenwerte, die den Beginn von Überstunden markieren, werden von den Rechtsvorschriften sowohl täglich als auch wöchentlich festgelegt. In Österreich liegen die Schwellenwerte bei acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Aufgrund einer kürzlich erfolgten Änderung des AZG kann seit September 2018 die tägliche Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden und die Wochenstunden auf 60 Stunden verlängert werden. Mit der Änderung wurde auch der Höchstarbeitstag unter Gleitzeitregelung auf 12 Stunden verlängert. (Weitere Informationen finden Sie im österreichischen nationalen Beitrag des Jahresrückblicks von Eurofound). Das österreichische (Lohn-)Verhandlungssystem zeichnet sich durch ein hohes Maß an Stabilität, strukturell und auch im Hinblick auf die Praktiken der Lohnverhandlungspartner (d.h. Musterverhandlungen) aus. Die institutionelle und verfahrenstechnische Stabilität der Lohnverhandlungen ging jedoch mit der Diversifizierung und Dezentralisierung des Verhandlungsprozesses im Hinblick auf die inhaltlichen Ergebnisse der Tarifverhandlungen einher. Die Kompetenzen der Verhandlungsakteure auf niedrigerer Ebene wurden seit Mitte der 90er Jahre erweitert. Im Gegensatz zu anderen Ländern wie Deutschland könnten die österreichischen Tarifvermittler die Aushöhlung des Tarifsystems verhindern, da sie eine Strategie der “organisierten Dezentralisierung” eingingen, wobei die entscheidenden Kompetenzen bei den sektoralen Verhandlungsakteuren verbleiben. Nach der gestrigen Vereinbarung zwischen Austrian Airlines und Vertretern des “Flugpersonals” wurde heute eine Einigung mit dem technischen und kaufmännischen Personal erzielt.
Dazu gehören die Stationen sowie technische und administrative Mitarbeiter, die knapp 3.000 der 7.000 Mitarbeiter der rot-weiß-roten Nationalen Fluggesellschaft Österreichs umfassen. Der Betriebsrat (Betriebsrat) Betriebsrat ist das einzige Organ in der Privatwirtschaft, das die Arbeitnehmer auf Arbeitsplatzebene vertritt. Rechtlich gesehen ist der Betriebsrat ein Organ, das in Betrieben eingerichtet werden soll, die konsequent fünf oder mehr Arbeitnehmer beschäftigen. Sie übt die gesetzlich verankerten Mitentscheidungsrechte für die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aus. Betriebsräte können entweder getrennt für Arbeiter und Angestellte eingerichtet werden oder beide Kategorien vertreten. Ein Betriebsrat wird von der Belegschaft – im Wesentlichen von allen Beschäftigten innerhalb des Betriebs im Alter von mindestens 18 Jahren – für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt (für alle ab 2017 niedergelassenen Betriebsräte; für bereits bestehende Betriebsräte gilt die bisherige Amtszeit von vier Jahren) auf der Grundlage des Verhältniswahlrechts, wobei die Anzahl der Ratsmitglieder durch die Größe der Belegschaft bestimmt wird. Im Hinblick auf die Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats ist der Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Gespräche mit dem Betriebsrat zu führen und ihn über für die Belegschaft relevante Angelegenheiten auf dem Laufenden zu halten. Das wichtigste Instrument für die Ausprägung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in einem bestimmten Spektrum “sozialer” Angelegenheiten ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat. Es gibt einen branchenspezifischen Tarifvertrag für Angestellte, der vom Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie (UBIT), einer Untereinheit der WKÖ, und der Gewerkschaft der Privatangestellten – Druck, Journalismus, Papier, GPA-DJP geschlossen wird.