1 Eine Person, die die Rolle des Bevollmächtigten im Rahmen eines Ehe- oder Partnerschaftsmaklervertrags übernimmt, verpflichtet sich, den Auftraggeber gegen Entgelt Personen einzuführen, die potenzielle Ehegatten oder langfristige Partner sind. 3 Da der Gläubiger von der Bürgschaft überzeugt ist, ist er verpflichtet, ihm die zur Ausübung seiner Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen vorzulegen. Der Gläubiger hat ihm auch die Pfandrechte und sonstigen Sicherheiten freizugeben, die ihm beim Abschluss des Bürgschaftsvertrags oder nachträglich vom Hauptschuldner zum besonderen Zweck der Sicherung der Bürgschaftsforderung zur Verfügung stehen, oder er hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ihre Übertragung zu erleichtern. Dies gilt nicht für Pfandrechte und Pfandrechte des Gläubigers in Bezug auf andere Forderungen, wenn sie Vorrang vor denen des Bürgschaftsunternehmens haben. 1 Entfremden sich der Vermieter nach Vertragsabschluss oder wird er im Inkasso- oder Konkursverfahren enteignet, so geht der Mietvertrag zusammen mit dem Eigentum an der Sache an den Erwerber über. 2 Wird ein Bevollmächtigter, der jeweils nur einen Auftraggeber vertreten darf, durch Krankheit, Wehrpflicht oder ähnliche Gründe ohne eigenes Verschulden daran gehindert, zu arbeiten, so hat er für einen relativ kurzen Zeitraum Anspruch auf eine angemessene Entschädigung für Einkommensverluste, sofern der Vertrag der Handelsagentur mindestens ein Jahr gedauert hat. Der Vertreter kann nicht im Voraus auf dieses Recht verzichten. 1 Wird die Arbeit durch Zufall vor Fertigstellung oder Lieferung vernichtet, so ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, die geleistete Arbeit oder die entstandenen Kosten zu bezahlen, es sei denn, der Kunde kommt bei Annahme der Arbeit in Verzug. 1 Im Falle des Scheiterns des Forderungsübernahmevertrages wird die Verpflichtung des früheren Schuldners mit allen Nebenrechten vorbehaltlich der Rechte gutgläubiger Dritter wiederbelebt. 2 Bezieht sich der Mangel jedoch nur auf bestimmte Vertragsbedingungen, so sind diese Bedingungen allein nichtig, es sei denn, es besteht Grund zu der Annahme, dass der Vertrag ohne sie nicht zustande gekommen wäre. 2 Der Tarifvertrag kann auch andere Klauseln enthalten, sofern sie sich auf das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beziehen oder sich auf die Formulierung solcher Klauseln beschränken. 2 Dies gilt nicht für Bürgschaftsverträge zugunsten des Bundes oder seiner öffentlichen Einrichtungen oder zugunsten eines Kantons für die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen wie Zölle, Steuern und dergleichen sowie für Frachtkosten oder für Bürgschaftsverträge für die Erfüllung amtlicher und öffentlicher Dienstverpflichtungen oder für Verpflichtungen unterschiedlicher Höhe , wie Girokonten und Verträge über ratenlieferungen sowie für periodische, wiederkehrende Verpflichtungen.