Seit April 2009 sind weitere 6 Branchen in das Gesetz aufgenommen worden, für das tariflich vereinbarte Mindestlöhne eingeführt werden können: Nach der Verabschiedung der EU-Richtlinie wurden einige Details des Gesetzes geändert. Die wichtigsten Änderungen traten am 1. Januar 1999 in Kraft (DE9901291N). Das Gesetz über entsandte Arbeitnehmer wurde dann auf unbegrenzte Zeit verlängert, es gab eine deutliche Erhöhung der Geldbußen für Arbeitgeber, die gegen das Gesetz verstoßen, und es wurde eine neue Bestimmung hinzugefügt, die die Nutzerunternehmen verantwortlich macht, wenn ihre Subunternehmer gegen tarifliche Standards verstoßen. Die umstrittenste Änderung war jedoch, dass das Arbeitsministerium in die Lage versetzt wurde, Löhne und Arbeitsbedingungen durch eine Ministerrichtlinie für allgemeinverbindlich zu erklären. Damit ist die Umgehung der Forderung nach Paragraf 5 des Tarifvertragsgesetzes (DE9905200F) möglich, wonach ein “Ausschuss für Erweiterungen”, bestehend aus drei Gewerkschafts- und drei Arbeitgebervertretern (für verschiedene Branchen), der Verlängerung eines Tarifvertrags mit einer Mehrheit von mindestens vier Stimmen zustimmen muss. Die letztgenannte Änderung wurde im Lichte einer großen Kontroverse auf Arbeitgeberseite über die Verlängerung der tariflichen Mindestlohnsätze im Bausektor eingeführt, die unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Entsendegesetzes im Jahr 1996 begann. Für die Gewerkschaften war die Debatte über entsandte Arbeitnehmer stark von der Idee geprägt, Hausangestellte vor sogenanntem Lohndumping zu schützen. Von Anfang an galt das Gesetz auch als Instrument, um nicht nur allgemeine Mindeststandards für entsandte Arbeitnehmer umzusetzen, sondern auch als Mittel zur Umsetzung von Mindestlöhnen für alle Hausangestellten durch die Verlängerung von Tarifverträgen.
Dies hat bei den Arbeitgeberverbänden zu einer großen Debatte geführt. Ein gutes Beispiel dafür war die Debatte auf Arbeitgeberseite, die unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Entsendegesetzes 1996 begann und 1999 seinen Höhepunkt erreichte. Der größte Widerstand kam von Arbeitgeberverbänden außerhalb des Bausektors. Im April 1999 einigten sich die Tarifparteien der Bauwirtschaft – die Gewerkschaft für Bauen, Forsten, Landwirtschaft und Umwelt (IG Bauen-Agrar-Umwelt, IG BAU) und die beiden Arbeitgeberverbände, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und der Zentralverband der Deutschen Baugewerbe (ZDB) – auf eine Anhebung der Stundenmindestlöhne ab dem 1. September 1999.