Tarifvertrag immobilienwirtschaft niedersachsen

Die Folgen für die Mitarbeiter sind jedoch eher unklar. Einerseits geht eine Abweichung von kollektiv vereinbarten Standards manchmal mit begrenzten Arbeitsplatzgarantien einher, zumindest für die Kernbelegschaft. Andererseits besteht die eindeutige Gefahr, dass Öffnungsklauseln nur einen ersten Schritt hin zu einer dauerhaften Verschlechterung der Arbeitsbedingungen darstellen. Mit der Verlagerung der Verhandlungskompetenz auf die Unternehmensebene werden die Betriebsräte den stabilen Hintergrund von Branchentarifverträgen verlieren und eher den Arbeitgebern ausgeliefert sein, die Druck ausüben, Vereinbarungen über weitere soziale Zugeständnisse zu erzielen. Schließlich stellt die WSI-Studie fest, dass die meisten Tarifverträge keine Bestimmungen zur Sicherung von Arbeitszeitgutschriften im Konkursfall enthalten. Während einige Vereinbarungen vage Bestimmungen enthalten, sehen nur die Tarifverträge für Gartenbau und Landwirtschaft die Einführung eines Sonderfonds vor, der die Verluste von Arbeitszeitkrediten im Falle eines Konkurses ausgleichen könnte. Solche Mittel sollten, so heißt es, gemeinsam von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften verwaltet werden. Laut einer im Februar 1998 veröffentlichten Studie des Instituts für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI) gibt es zahlreiche tarifliche Bestimmungen zur Einführung von “Arbeitszeitkonten” in Deutschland, die zu einem wichtigen Instrument für flexible Arbeitszeitregelungen geworden sind. Seit Anfang der 1990er Jahre stehen die Tarifverhandlungen auf Branchenebene zunehmend unter dem Druck der Arbeitgeber, die unternehmensspezifischere Regelungen zu den Arbeitsbedingungen fordern. Als Reaktion darauf haben die Sozialpartner in den letzten Jahren immer mehr “Öffnungsklauseln” in Branchentarifverträgen geschlossen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine kürzlich veröffentlichte Studie des Instituts für Wirtschaft und Sozialwissenschaften. Durch die Anwendung einer Öffnungsklausel sind einige Unternehmen in der Lage, bis zu einem gewissen Grad von kollektiv vereinbarten Standards abzuweichen. Insgesamt führen Öffnungsklauseln zu einer weiteren Dezentralisierung der Tarifverhandlungen, die langfristig die Grundlagen des traditionellen deutschen Verhandlungssystems in Frage stellen könnte. Ein immer häufigeres Instrument bei der Arbeitszeitflexibilisierung ist die Einführung eines “Arbeitszeitkorridors”, wie er in der Chemie- oder Textil- und Bekleidungsindustrie vereinbart wurde. Auf der Grundlage der kollektiv vereinbarten Arbeitszeit ermöglicht eine Öffnungsklausel den Unternehmen, ihre Arbeitszeit innerhalb bestimmter Grenzen zu verlängern oder zu verkürzen. Laut der WSI-Studie orientiert sich das vorherrschende Arbeitszeitkontomodell eher an einer flexiblen Anpassung an kurz- und mittelfristige Veränderungen der Marktsituation. Obwohl die meisten Tarifverträge eine allgemeine Absichtserklärung zur Verbesserung flexibler Arbeitszeitmöglichkeiten im Interesse der Arbeitnehmer enthalten, wird die Verwendung von Arbeitszeitkonten in Wirklichkeit in erster Linie von den Bedürfnissen der Unternehmen beeinflusst. Tarifierte Bestimmungen über Arbeitszeitkonten sollen daher auch die Arbeitnehmer vor einer einseitigen Unterordnung unter die Flexibilitätsforderungen der Arbeitgeber schützen, heißt es in dem Bericht. Beispielsweise könnte die Festlegung von Grenzwerten für Arbeitszeitkonten als eine Art Schutz vor einer übermäßigen Verlängerung der individuellen Arbeitszeit interpretiert werden.

Andererseits könnte ein umfangreicheres Arbeitszeitkonto auch im Interesse der Arbeitnehmer liegen, die eine längere Flexibilität bevorzugen könnten. Aus Sicht der Arbeitnehmer ist die Frage der flexiblen Arbeitszeitregelungen durch die Verwendung von Arbeitszeitkonten jedoch eher zweideutig. Einerseits gibt es die Möglichkeit einer individuelleren “Zeitsouveränität”, andererseits besteht die Gefahr einer Unterordnung unter die Flexibilitätsforderungen des Unternehmens. In Bezug auf letztere sieht die WSI-Studie die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen bei den Tarifverträgen, um einen akzeptablen Kompromiss zu definieren. (Thorsten Schulten, Institut für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WSI)) Als Folge dieser Entwicklungen ist es unter den Tarifparteien weithin anerkannt, dass die deutschen Tarifverhandlungen einige wichtige Reformen erfordern, um das System flexibler zu gestalten und differenziertere Lösungen zu ermöglichen, die den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Unternehmen entsprechen.